Ein 60-jähriger Mann aus dem Flachgau ist nach Angaben der Polizei Opfer von Anlagebetrügern geworden, die ihn mit vermeintlich lukrativen Kryptobörsen um insgesamt 278.000 Euro gebracht haben.
Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler wurde der Mann bereits im Vorjahr von einer vermeintlichen Finanzdienstleisterin kontaktiert und überzeugt, Geld in angeblich lukrative Handelsplattformen und Kryptowährungsbörsen zu investieren. Über mehrere Monate hinweg überwies er insgesamt 278.000 Euro auf verschiedene Konten im Ausland. Die Polizei bestätigte den Sachverhalt; die Ermittlungen laufen.
Vorgehen der Täter
Die Überweisungen gingen den Angaben zufolge auf Konten in Litauen, Malta, Hongkong und Singapur. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass es sich bei den beworbenen Plattformen um betrügerische Internetseiten handelte. Die Täter nutzten das Vertrauen des Opfers in professionell wirkende Finanzangebote aus, um schrittweise immer höhere Beträge zu verlangen.
Wie die Polizei weiter mitteilte, war der 60-Jährige im Verlauf des Betrugs offenbar überzeugt, dass seine Investitionen Gewinne abwerfen würden. Erst als keine Auszahlungen mehr erfolgten und der Kontakt zu den Verantwortlichen abriss, habe sich der Mann an die Behörden gewandt. Zu den genauen Umständen der Kontaktaufnahme machte die Polizei bislang keine weiteren Angaben.
Ermittlungen und Hintergründe
Hinweise auf Hintermänner liegen den Ermittlern zufolge noch nicht vor. Auch zu möglichen Verbindungen zu internationalen Tätergruppen äußerte sich die Polizei nicht. Die Staatsanwaltschaft prüft laut den vorliegenden Informationen, welche Ermittlungsschritte im In- und Ausland eingeleitet werden können.
Der Fall reiht sich in eine wachsende Zahl von Anlagebetrugsdelikten im Land Salzburg ein, bei denen Kriminelle gezielt ältere Menschen über das Internet ansprechen. Die Polizei verweist in solchen Fällen regelmäßig auf die kostenlose Beratung der Abhilfestelle für Betrugsopfer und auf die Möglichkeit, verdächtige Sachverhalte frühzeitig zu melden.
Tipps der Polizei
Generell raten Ermittler, bei unaufgeforderten Angeboten – insbesondere per Telefon, Messenger oder in sozialen Netzwerken – besonders vorsichtig zu sein. Seriöse Finanzdienstleister fordern laut Polizei weder spontane Überweisungen auf ausländische Konten noch hohe Einzahlungen über mehrere Monate hinweg, ohne vorher persönliche Identifizierungsverfahren durchlaufen zu haben.
Auch die Überprüfung der jeweiligen Plattform ist laut Polizei ein wichtiger Schutz: Anbieter mit gültiger Konzession in der Europäischen Union oder im EWR sind in öffentlichen Registern einsehbar. Fehlt ein solcher Eintrag, sollte nach Möglichkeit kein Geld überwiesen werden.
Die Polizei betont zudem, dass Opfer von Anlagebetrug sich aus Scham oft erst spät melden. Je früher jedoch eine Anzeige erfolge, desto größer seien die Chancen, Zahlungsströme nachzuverfolgen und möglicherweise Teile des Geldes sicherzustellen. Die Ermittler bitten daher, verdächtige Vorfälle unverzüglich zur Anzeige zu bringen.
Weitere Entwicklung
Im konkreten Fall aus dem Flachgau ist die Höhe des Schadens mit 278.000 Euro beziffert. Der Mann hatte das Geld nach derzeitigem Stand der Ermittlungen zwischen Dezember 2025 und dem Zeitpunkt der Anzeige überwiesen. Einzelne Überweisungen seien dabei in unterschiedlicher Höhe auf verschiedene Empfängerkonten geflossen.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor vergleichbaren Maschen, bei denen Täter über gefälschte Webseiten, Werbeanzeigen oder persönliche Kontaktaufnahme das Vertrauen ihrer Opfer gewinnen. Auch Familienangehörige älterer Menschen sollten aufmerksam sein, wenn ungewöhnlich hohe oder häufige Überweisungen ins Ausland auffallen.
Die Ermittlungen dauern an. Ob Teile des Geldes zurückgeholt werden können, ist derzeit offen. Die Polizei schließt nicht aus, dass weitere Geschädigte im Umfeld der Plattformen identifiziert werden.
Der Fall wurde von Krone Multimedia (KMM) aufgegriffen und verbreitet. Eine offizielle Warnung des Bundeskriminalamts zu den konkret genutzten Plattformen lag zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht vor.
