Ein 37-jähriger Häftling aus dem Tennengau, der am 16. April von einem bewilligten Freigang nicht in die Justizanstalt Salzburg zurückgekehrt war, soll bis zu seiner Festnahme am 11. Juni 19 Straftaten begangen haben.
Flucht vom Freigang
Nach bisherigem Ermittlungsstand kehrte der Beschuldigte am 16. April von einem bewilligten Freigang nicht in die Justizanstalt zurück. Wie die Ermittler mitteilten, hielt er sich anschließend mehrere Wochen unerlaubt außerhalb der Haftanstalt auf. Die Justizanstalt Salzburg wurde nach dem Fernbleiben informiert, parallel dazu liefen Fahndungsmaßnahmen.
