Die Städte Zürich und Winterthur haben ihr seit Mitte Juli geltendes absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Siedlungsgebiet per sofort aufgehoben.

Die Stadt Zürich hob das Verbot am späten Donnerstagvormittag auf, wie die Vorsteherin des Sicherheitsdepartements, Karin Rykart, mitteilte. Die Sicherheitsdirektorin erklärte wörtlich: «Die Vorsteherin des Sicherheitsdepartements, Karin Rykart, hebt deshalb das Mitte Juli erlassene Feuer- und Feuerwerksverbot für das Siedlungsgebiet der Stadt per sofort auf.» Damit dürfen Feuer im Freien und das Abbrennen von Feuerwerk im Stadtgebiet von Zürich wieder erlaubt, sofern die übrigen gesetzlichen Regeln eingehalten werden.

Auch die Stadt Winterthur zog nach und lockerte ihre Bestimmungen. Damit gilt in den beiden grössten Städten des Kantons Zürich wieder die normale Regelung: Grillen und offene Feuer sind innerhalb der Siedlungsgebiete unter Einhaltung der jeweils geltenden Vorschriften grundsätzlich wieder möglich, sofern keine besondere Gefahrenlage besteht.