Zollbedienstete haben am Flughafen Wien nicht ordnungsgemäß angemeldete Haifischknorpel sichergestellt, die aus China in die EU eingeführt werden sollten.

Der Fund wurde nach Angaben der Behörden im sogenannten Grünkanal des Flughafens Wien gemacht, den Reisende passieren, wenn sie keine zollpflichtigen oder anzumeldenden Waren mitführen. Die Beamten stellten dabei Haifischknorpel fest, die nicht ordnungsgemäß deklariert waren.

Wie das Finanzministerium mitteilte, leiteten die Zollbediensteten daraufhin die notwendigen weiteren Schritte ein. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob gegen geltende Bestimmungen zum Artenschutz und zum Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten verstoßen wurde.

Hintergrund: Schutzregeln für Hai-Erzeugnisse

Hintergrund: Haie und ihre Erzeugnisse unterliegen internationalen Schutzregelungen, etwa dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten (CITES). Auch die Europäische Union hat entsprechende Einfuhrbestimmungen, die am Außengrenzzoll konsequent geprüft werden.

Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) äußerte sich zu dem Fund und betonte die übergreifende Bedeutung der Zollarbeit. Wörtlich wurde sie mit den Worten zitiert: „Dieser Fall zeigt, dass die Arbeit des Zolls auch für den internationalen Artenschutz von großer Bedeutung ist“.

Reaktion aus dem Finanzministerium

Eibinger-Miedl ergänzte: „Unsere Zollbediensteten leisten mit ihren Kontrollen daher einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt, zur Einhaltung internationaler Schutzbestimmungen und zur konsequenten Durchsetzung geltender Regeln.“ Damit unterstrich sie den Zusammenhang zwischen routinemäßiger Zollabfertigung und globalem Artenschutz.

Der Vollzug des Artenschutzes an den Außengrenzen ist in Österreich Aufgabe des Zolls. Die Beamten prüfen Sendungen und Reisegepäck auf Waren, die unter die entsprechenden EU-Verordnungen fallen, und können solche Waren bei Verstößen sicherstellen sowie weitere Ermittlungsverfahren einleiten.

Aufgabe des Zolls an den Außengrenzen

Im aktuellen Fall war die Ware nach den vorliegenden Angaben aus China in Richtung EU transportiert worden. Ob gegen die mitführende Person ein Verwaltungs- oder ein Strafverfahren eingeleitet wird, war Teil der laufenden Klärung durch die zuständigen Behörden.

Generell warnt das Ministerium davor, Produkte tierischen oder pflanzlichen Ursprungs unangemeldet oder illegal einzuführen. Illegale oder nicht ordnungsgemäß angemeldete Einfuhren könnten gefährdete Arten zusätzlich unter Druck setzen, hieß es aus dem Ressort.

Hinweise und Anmeldepflichten für Reisende

Die österreichischen Zollbehörden verweisen in solchen Fällen regelmäßig auf die geltenden Anmeldepflichten an den Außengrenzen der Europäischen Union. Reisende sind verpflichtet, bestimmte tierische und pflanzliche Erzeugnisse sowie geschützte Waren korrekt anzumelden.

Der Vorfall am Flughafen Wien reiht sich in eine Reihe von Sicherstellungen geschützter Erzeugnisse an europäischen Flughäfen ein, bei denen Zollkontrollen Hinweise auf Verstöße gegen Artenschutzbestimmungen liefern.

Die Behörden wiesen zudem darauf hin, dass Hinweise aus der Bevölkerung und von Reisenden über auffällige Funde oder verdächtige Vorgänge an die zuständigen Zollstellen gemeldet werden können.