Wien, 08 Juni 2026

In Österreich löst die neue Weiterbildungszeit die bisherige Bildungskarenz ab und kann ab sofort beim Arbeitsmarktservice (AMS) beantragt werden, wie die Behörde mitteilt.

Was ist neu an der Weiterbildungszeit?

Die Weiterbildungszeit als effektiveres Nachfolgemodell für die Bildungskarenz startet und kann ab sofort beim Arbeitsmarktservice (AMS) beantragt werden. Das AMS ist weiterhin für die Abwicklung zuständig. Damit übernimmt die Arbeitsmarktverwaltung eine zentrale Rolle bei der Steuerung der Weiterbildungsförderung in Österreich.

Im Vergleich zum alten Modell gibt es strengere Kriterien und bei Besserverdienern muss sich der Arbeitgeber finanziell beteiligen. Wie bei der Bildungskarenz gibt es bei der neuen Weiterbildungszeit keinen Rechtsanspruch. Die alte Bildungskarenz konnte noch bis zum Frühjahr 2025 beantragt werden, seither gilt die neue Regelung.