Aarau, 18 August 2026
Im Sexualfall Untersiggenthal hat das Aargauer Verwaltungsgericht den Aufenthaltsstatus einer Frau geschützt, weil ihr Arbeitsverhältnis nicht als Scheinanstellung gelte und ihre Chancen auf eine erneute Erwerbstätigkeit intakt seien.
Im Verfahren um den sogenannten Sexualfall Untersiggenthal hat das Aargauer Verwaltungsgericht einen Entscheid gefällt, der sich auf das Arbeitsverhältnis der Frau stützt. Das Gericht schreibt, dieses sei «trotz der Beziehung zwischen ihr und dem ehemaligen Grossrat nicht als Scheinarbeitsverhältnis zu qualifizieren». Damit folgt die Kammer nicht der Argumentation, wonach die Anstellung lediglich auf dem Papier bestanden habe, um den Aufenthalt in der Schweiz zu sichern.
