Der Kanton Aargau hat eine externe Untersuchung angekündigt, die klären soll, ob es im Missbrauchsfall von Untersiggenthal zu Versäumnissen der Behörden gekommen ist, während das Verfahren um die Aufenthaltsbewilligung des Beschuldigten unabhängig davon vom Verwaltungsgericht entschieden werden muss.

Der Kanton Aargau reagiert auf die anhaltende Kritik an seinem Vorgehen im Missbrauchsfall von Untersiggenthal mit einer externen Untersuchung. Geprüft werden soll, ob die zuständigen Stellen Fehler gemacht haben, als sie mit Hinweisen auf mögliche sexuelle Übergriffe befasst waren. Der Kanton kündigte zudem an, dass die Aufenthaltsbewilligung des Beschuldigten unabhängig von dieser Überprüfung weiterhin auf dem normalen Verwaltungsweg behandelt werde und aktuell vom Verwaltungsgericht beurteilt werden müsse.