Wien, 20 August 2026
Ein Angeklagter hat sich vor Gericht in einem Strafberufungsverfahren um eine versuchte Bankomat-Sprengung im Bezirk Amstetten in Niederösterreich geweigert, Angaben zu seinen Mittätern zu machen, und dies mit Drohungen gegen seine Familie begründet.
Hintergrund der Tat
Der Angeklagte erklärte vor Gericht, er könne aus Sicherheitsgründen keine Angaben zu seinen Mittätern machen. Seiner Familie sei gedroht worden, und bei ihm zuhause sei als Warnung aufs Fenster geschossen worden. Damit brach er sein Schweigen zwar inhaltlich nicht auf, lieferte aber eine Begründung für seine Aussageverweigerung in dem laufenden Strafberufungsverfahren.
