Prozess in Wels: Angeklagte gestehen Teile der Bankomatsprengungen
Wels, 16 Juni 2026
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Kurzfassung
Unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen hat am Dienstag in Wels der Prozess gegen vier mutmaßliche Mitglieder einer niederländischen Bankomatensprengerbande begonnen. Drei der Angeklagten legten Teilgeständnisse ab, die Staatsanwaltschaft spricht von einem „Paradebeispiel organisierter Kriminalität“ mit über einer halben Million Euro Beute.
Wels, 16 Juni 2026
Unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen hat am Dienstag am Landesgericht Wels der Prozess gegen vier mutmaßliche Mitglieder einer internationalen Bankomatensprengerbande begonnen, wobei drei Angeklagte Teile der Vorwürfe einräumten.
Bereits vor dem Landesgericht Wels war die Dimension des Verfahrens sichtbar: ein großes Polizeiaufgebot sicherte das Gerichtsgebäude, im Inneren galten verschärfte Kontrollen. Die zehn Männer der Justizwache tragen Sturmhauben mit Sehschlitzen, als sie die vier Angeklagten in den Gerichtssaal eskortieren. „Denn es geht um organisierte internationale Kriminalität“, hieß es zur Begründung der ungewöhnlichen Schutzmaßnahmen.
Sicherheitsvorkehrungen am Landesgericht
Im Schwurgerichtssaal mussten die Justizwachebeamten die Personalien der Männer im Alter von 36, 28, 35 und 37 Jahren aufnehmen, was einige Zeit in Anspruch nahm. Grund dafür waren ihre laut Strafregisterauszügen zahlreichen einschlägigen Vorstrafen in Holland wie etwa Hehlerei, schwerer Diebstahl oder Geldwäsche. Die Staatsanwältin sprach deshalb von einem „Paradebeispiel organisierter Kriminalität“ und betonte mit Blick auf die hohe Anzahl an Polizisten und Justizwachebeamten im Landesgericht: „Es geht heute um was“.
Den Auftakt der nun verhandelten Sprengserie machte im April 2025 die Tat in Wels, bei der der Dritt- und Viertangeklagte knapp 175.000 Euro erbeutet haben sollen. Insgesamt wirft die Anklage den Männern Taten in Wels, Gmunden sowie in Wien und Brunn am Gebirge im Jahr 2025 vor, darunter teils schweren Raub und Diebstahl. Das Diebesgut belief sich auf mehr als 500.000 Euro, zudem richteten die Männer erheblichen Sachschaden an.
Vorwürfe und Beute
„Ausgewählte unmittelbare Täter“, die für spezielle Aufgaben eingeteilt werden, erhielten von der Vereinigung alles Notwendige, wie Sprengstoff oder hochmotorisierte Autos für die Flucht. Diesen organisatorischen Hintergrund arbeitete die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsvortrag heraus. Allein die Anklageschrift für die Fälle in Wels und Gmunden umfasse 33 Seiten, erklärte sie weiter. Nichts werde dem Zufall überlassen, so die Staatsanwältin: „Ein Paradebeispiel organisierter Kriminalität“.
Ab Herbst 2024 sei Österreich „von einer Welle von Bankomatensprengungen überrollt worden“, begann sie mit ihren Ausführungen. Hinzu komme noch jene von den Kollegen aus Wien, denn im Juni und Juli 2025 sollen dort sowie in Brunn am Gebirge auch von Verdächtigen mehrere Bankomaten gesprengt worden sein. Die Ermittler sehen darin das Wirken eines strukturierten Netzwerks mit klarer Aufgabenverteilung zwischen Planung, Materialbeschaffung und Tatdurchführung.
Zu Prozessbeginn am Dienstag legten drei der vier Angeklagten Teilgeständnisse ab. Damit räumten sie einzelne Vorwürfe ein, während sie andere bestritten. Wegen unvollständiger Akteneinsicht wurde das Verfahren gegen einen der Angeklagten ausgeschieden, sodass nur drei Männer im aktuellen Block verhandelt werden. Ein Urteil wird für Mittwoch erwartet.
Teilgeständnisse und Verfahrensablauf
Die Staatsanwältin schilderte das Vorgehen der Bande als arbeitsteilig: Einzelne Mitglieder seien gezielt als „ausgewählte unmittelbare Täter“ für spezielle Aufgaben eingeteilt worden und hätten von der Vereinigung alles Notwendige erhalten, von Sprengstoff bis hin zu hochmotorisierten Autos für die Flucht. Diese Struktur lasse Rückschlüsse auf ein kriminelles Netzwerk zu, das über die unmittelbaren Tatbeteiligten hinausreiche. Die Anklage wirft den Männern daher vor, Teil einer organisierten Gruppe gewesen zu sein, deren Ziel die systematische Plünderung von Bankomaten gewesen sei.
Die Verteidigung kündigte an, die Teilgeständnisse in der weiteren Verhandlung näher einordnen zu wollen. Die Angeklagten schwiegen zunächst zu den Vorwürfen der organisatorischen Mittäterschaft und verwiesen auf ihre individuellen Beiträge. Aus Justizkreisen hieß es, dass die Geständnisse den Prozess insgesamt verkürzen könnten, da einzelne Tatabläufe nicht mehr in voller Länge aufgerollt werden müssten.
Die Sicherheitsvorkehrungen am Landesgericht Wels blieben während des gesamten ersten Verhandlungstages erhöht. Neben den zehn Justizwachebeamten im Schwurgerichtssaal waren weitere Polizeikräfte im und rund um das Gebäude postiert. Besucher und Pressevertreter mussten verschärfte Kontrollen passieren. Die Behörden begründeten die Maßnahmen mit dem internationalen Hintergrund der Angeklagten und möglichen Verbindungen zu kriminellen Strukturen im Ausland.
Struktur der Bande
In den Erklärungen der Staatsanwältin wurde deutlich, dass die Taten für die betroffenen Regionen erhebliche Folgen hatten. Neben der Beute von mehr als 500.000 Euro entstand an den gesprengten Bankomaten teils erheblicher Sachschaden, der von den Geldinstituten und Versicherungen getragen werden musste. Anwohner in Wels und Gmunden berichteten zudem von lauten Explosionen, die in den betroffenen Nächten viele Menschen aus dem Schlaf rissen.
Auch die Herkunft der Tatverdächtigen spielt im Verfahren eine zentrale Rolle. Die Männer stammen aus den Niederlanden und weisen teils umfangreiche Vorstrafen auf. Die Staatsanwaltschaft sieht darin ein Indiz dafür, dass die Taten von einer grenzüberschreitend agierenden Bande verübt wurden, die gezielt in mehreren österreichischen Bundesländern aktiv war. Die Zusammenarbeit mit den niederländischen Behörden sei laut Justiz eng gewesen.
Mit dem Ende des ersten Verhandlungstages wurde der Prozess für Mittwoch fortgesetzt. Dann sollen nach Angaben des Gerichts die Plädoyers gehalten und im Anschluss die Urteile verkündet werden. Beobachter rechnen angesichts der Teilgeständnisse mit empfindlichen Strafen für die Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Eröffnungsvortrag keinen konkreten Strafantrag gestellt, aber die Schwere der Vorwürfe deutlich gemacht.
Ausblick auf das Urteil
Das Verfahren in Wels ist eingebettet in eine breitere Ermittlungswelle gegen Bankomatensprenger in Österreich. Die Behörden hatten in den vergangenen Monaten mehrere ähnliche Fälle bearbeitet, bei denen ebenfalls ausländische Tätergruppen im Verdacht standen. Der Welser Prozess gilt als einer der ersten größeren Strafverfahren, in denen die organisierte Struktur der Taten vor Gericht umfassend dargelegt wird.
Abschließend verwies die Staatsanwältin auf den Präventionscharakter des Verfahrens. Die konsequente Verfolgung solcher Taten solle deutlich machen, dass Österreich gegen organisierte Kriminalität im Bereich der Bankomatensprengungen vorgehe. Die Urteilsverkündung am Mittwoch wird mit Spannung erwartet, da sie Signalwirkung für ähnlich gelagerte Verfahren haben könnte.
Fragen & Antworten
Was wird den vier Angeklagten in Wels vorgeworfen?
Den Männern werden Bankomatensprengungen in Wels, Gmunden, Wien und Brunn am Gebirge im Jahr 2025 sowie teils schwerer Raub und Diebstahl zur Last gelegt.
Wie hoch war die Beute der Bande?
Laut Anklage erbeuteten die Angeklagten insgesamt mehr als 500.000 Euro und richteten zugleich erheblichen Sachschaden an.
Warum legten die Angeklagten nur Teilgeständnisse ab?
Drei der vier Angeklagten räumten einzelne Vorwürfe ein, während sie andere bestritten; das Verfahren gegen einen Angeklagten wurde wegen unvollständiger Akteneinsicht ausgeschieden.
Bankomatensprenger-Prozess Wels: Teilgeständnisse und Urteil | nachrichten360