Das ungarische Parlament hat am vergangenen Montag mit 139 Stimmen eine Verfassungsänderung verabschiedet, die den Weg für die Absetzung von Präsident Tamás Sulyok freimacht.
Hintergrund: Sulyok und die Vorwürfe Magyars
Die Novelle wurde von Ministerpräsident Péter Magyar eingebracht, der seine Mitte-rechts-Partei Tisza anführt. Nach dem Parlamentsbeschluss setzte Magyar dem Staatschef eine Frist von fünf Tagen zur Gegenzeichnung. Sulyok hatte Magyars Vorwürfe zuvor als "unverständlich und verfassungswidrig" bezeichnet.
Magyar hatte bereits im Juni die Amtsenthebung Sulyoks in Aussicht gestellt. Er argumentierte mit einem "schweren Vertrauensverlust", den Sulyok erlitten habe. Sulyok hätte über das demokratische Funktionieren des Staates wachen sollen, so der neue Ministerpräsident: "Er tat aber gar nichts."
Magyar bezeichnete Sulyok als "Marionette" der abgewählten Regierung von Ex-Premier Viktor Orbán. Magyar hatte dem seit 2024 amtierenden Sulyok vorgeworfen, die Politik Orbáns mitgetragen zu haben.
Sulyok beschrieb die Novelle als "schwerwiegendes und beschämendes historisches Beispiel für den Missbrauch politischer Macht" in einer Stellungnahme auf seiner Facebook-Seite. Es sei "nicht angemessen, sich über den demokratischen Willen des Volkes und des Mandats hinwegzusetzen", schrieb er.
Sulyoks Reaktion auf die Verfassungsnovelle
Sulyok ist seit März 2024 im Amt und ein politischer Freund des früheren Regierungschefs Orbán. Magyar hatte dem seit 2024 amtierenden Sulyok vorgeworfen, die Politik des früheren Regierungschefs Viktor Orbán mitgetragen zu haben.
Magyar betonte, dass seine Mitte-rechts-Partei bei ihrem Wahlsieg im April ein klares Mandat zum Umbau des Staates erhalten habe: "Es wäre ein Verrat an der ungarischen Nation, wenn wir diese Verfassung nicht ändern würden."
Mit diesen Entscheidungen werde dem ungarischen Volk etwas zurückgegeben, das "das Orbán-Regime seit vielen Jahren zu nehmen versucht: die Gewissheit, dass Macht begrenzt, Gemeineigentum zurückgewonnen und der Staat wieder seinen Bürgern, den freien ungarischen Bürgern, dienen kann", schrieb Magyar auf Facebook.
Kritik von Experten und Menschenrechtlern
Die siebzehnte Verfassungsänderung hat nach Einschätzung von Beobachtern einen Wendepunkt in Ungarns verfassungsmäßiger Demokratie markiert. Das schaffe einen "negativen Präzedenzfall", hieß es in einer Stellungnahme.
Der Politologe Gábor Török sprach von einem Präzedenzfall: "Wenn eine Waffe auf den Tisch gelegt wird, bedeutet das, dass sie auch eingesetzt werden kann (…)." Amnesty International bezeichnete bereits die Pläne Magyars zur Absetzung des Präsidenten als "inakzeptabel".
Die Verfassungsnovelle sei ein "schwerwiegendes und historisches Beispiel für den Missbrauch politischer Macht", schrieb Sulyok in einer Stellungnahme auf Facebook. Das berichtet das Onlineportal "HVG.hu".
Ausblick: Neues Staatsoberhaupt und neue Verfassung
Innerhalb von 30 Tagen muss nun vom Parlament ein neuer Präsident oder eine neue Präsidentin gewählt werden. Magyar plant zudem mit seiner Partei Tisza die Ausarbeitung einer komplett neuen Verfassung, die das erst 2011 von Orbán durchgesetzte "Grundgesetz" ersetzen soll.
Die seit 2012 geltende Verfassung hatte Orbán mit seiner Zweidrittelmehrheit im damaligen Parlament und ohne Volksabstimmung durchgesetzt. Magyar kündigte an, dieses Fundament durch ein völlig neues Grundgesetz zu ersetzen.
Teil der Verfassungsänderung ist auch die Begrenzung der Mandatsdauer von Parlamentsabgeordneten auf maximal zwölf Jahre. Diese Regelung tritt bei der nächsten Parlamentswahl 2030 in Kraft.
Weitere Reformen: Altersgrenze und Mandatsbegrenzung
Festgelegt wurde auch eine Altersgrenze von 70 Jahren für Verfassungsrichter und Richter am Obersten Gerichtshof. Die Verfassungsänderung sieht vor, dass die Ämter der Verfassungsrichter automatisch mit Vollendung ihres 70. Lebensjahres enden.
Von der Altersgrenze sind etwa vier von 15 Verfassungsrichtern betroffen, darunter auch der als Orbán-Loyalist geltende Vorsitzende Péter Polt. Polt war von 1990 bis jetzt ununterbrochen Abgeordneter.
Die Begrenzung der Amtszeit von Abgeordneten auf zwölf Jahre bedeutet einen tiefgreifenden Einschnitt in die politische Klasse Ungarns. Langjährige Mandatsträger wie Polt müssen künftig mit dem Ende ihrer parlamentarischen Karriere rechnen.
Magyar reagierte am Samstag auf den Parlamentsbeschluss und bekräftigte seine Linie. Die Verfassungsänderung sei ein notwendiger Schritt, um die Machtverhältnisse in Ungarn neu zu ordnen.
Diese Nachricht wurde am 18.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet. Die politische Entwicklung in Ungarn wird international aufmerksam beobachtet.
