Das tschechische Verfassungsgericht hat am Mittwoch per einstweiliger Verfügung entschieden, dass Präsident Petr Pavel an dem für Juli geplanten NATO-Gipfel in Ankara als Teil der offiziellen Delegation teilnehmen darf.

Hintergrund des Konflikts

Das tschechische Verfassungsgericht hat am Mittwoch eine einstweilige Verfügung erlassen, die Präsident Petr Pavel die Teilnahme am NATO-Gipfel in Ankara im Juli erlaubt. Damit wurde der seit Tagen schwelende Streit zwischen dem Staatsoberhaupt und Ministerpräsident Andrej Babiš um die Zusammensetzung der tschechischen Delegation zunächst zugunsten Pavels entschieden.