Magdeburg, 17 Juni 2026
Im Rechtsstreit um die Sanierung der Giftschlammgrube Brüchau in der Altmark hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg erhalten, in dem zuvor die vom Land genehmigte Einkapselung quecksilberhaltiger Abfälle gestoppt worden war.
Wie eine Gerichtssprecherin bestätigte, wurde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg beim Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt Beschwerde eingelegt. Damit kommt der seit Jahren schwelende Konflikt um die seit Jahrzehnten belastete Grube in die nächste gerichtliche Runde. Ob die Genehmigung zur Einkapselung rechtmäßig ist, soll im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Ein Termin dafür steht bislang nicht fest.
