Das österreichische Sozialministerium will nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) zur Wochengeld-Ablehnung bei einer Fehlgeburt eine gesetzliche Trauerzeit für betroffene Frauen schaffen.
Auslöser: OGH-Urteil zur Wochengeld-Ablehnung
Nach dem OGH-Urteil, das einer Frau nach einer Fehlgeburt in der 25. Schwangerschaftswoche das Wochengeld zusprach, reagiert das Sozialministerium mit einer politischen Initiative. Die Entscheidung des Gerichts hatte zuvor offengelegt, dass die geltende Regelung Frauen benachteiligt, deren Kinder bei einer späten Fehlgeburt weniger als 500 Gramm wiegen. Das Ministerium sieht darin eine Lücke, die nun geschlossen werden soll.
Sozialministerin Korinna Schumann erklärte, die Regierung wolle eine Opt-out-Regelung für betroffene Frauen schaffen, damit diese nach einer Fehlgeburt Zeit zum Trauern und zur Genesung erhalten. Details zu Dauer und Anspruchsberechtigung sollen laut Schumann in den kommenden Wochen ausgearbeitet werden. Ziel sei es, Frauen in einer belastenden Lebensphase nicht mit bürokratischen Hürden allein zu lassen.
