SAP entgeht EU-Geldbuße mit Zusagen im Wartungsstreit
Brüssel/Walldorf, 09. Juli 2026
MichaelBr90 / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0
Kurzfassung
Die EU-Kommission hat Zusagen von SAP im Kartellverfahren um Wartung und Support für On-Premise-Software angenommen. Damit wendet der Walldorfer Konzern eine drohende Geldbuße ab. Bei Verstößen drohen weiterhin Strafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Brüssel/Walldorf, 09. Juli 2026
Der Softwarehersteller SAP hat sich im Kartellverfahren mit der EU-Kommission auf Zusagen geeinigt und entgeht damit einer drohenden Geldbuße, wie die Brüsseler Behörde am 9. Juli 2026 mitteilte.
Die Europäische Kommission hatte im September 2025 ein Kartellverfahren gegen SAP eröffnet, weil sie Wettbewerbsverstöße im Bereich Wartung und Support der On-Premise-Software vermutete. Nun akzeptierte die Behörde Verpflichtungszusagen des Unternehmens, die SAP nach eigenen Angaben bereits angekündigt hatte. Ein Bußgeld verhängte die Kommission nicht.
SAP ist nach Darstellung der Kommission der größte Softwarehersteller Europas. Das Unternehmen ist vor allem für seine ERP-Software bekannt, die Geschäftsprozesse wie Finanzverwaltung, Personalwesen und Projektmanagement unterstützt. SAP-Software kann entweder auf eigenen Servern der Kunden (On-Premise) laufen oder von SAP gehostet in der Cloud bereitgestellt werden. Von den Zusagen sind ausdrücklich die Cloudangebote des Unternehmens ausgenommen.
Hintergrund: Worum es in dem Verfahren geht
Im Kern der Vorwürfe stand der Verdacht, dass SAP Kunden faktisch zwinge, Wartung und Support ausschließlich bei SAP zu beziehen. Konkret beanstandete die Kommission, dass Kunden für sämtliche SAP-Lösungen denselben Wartungstarif zu denselben Bedingungen wählen mussten. Damit sei es Kunden erschwert worden, Anbieter für unterschiedliche Teile der SAP-Landschaft zu kombinieren – selbst wenn dies günstiger gewesen wäre.
Die Brüsseler Wettbewerbshüter kritisierten darüber hinaus, dass Kunden Wartung und Support für nicht genutzte Lizenzen nicht kündigen konnten und so für unerwünschte Leistungen weiterzahlen mussten. Auch seien bei einer Rückkehr zu SAP nach einer Pause Wiedereinstiegsgebühren und Nachzahlungen fällig geworden. Dies könne den Wechsel zu anderen Anbietern unattraktiv machen.
Wettbewerbskommissarin Ribera verteidigt die Entscheidung
Teresa Ribera, EU-Kommissarin für Wettbewerb, bezeichnete die Software von SAP als "für Unternehmen in ganz Europa und weltweit von entscheidender Bedeutung". Die heutige Entscheidung gebe Kunden, welche die On-Premise-Software nutzten, mehr Freiheit bei der Auswahl von Wartungs- und Supportleistungen. Marktbeherrschende Unternehmen auf digitalen Märkten dürften ihre Macht nicht missbrauchen, um Nutzer auf Kosten von Wahlfreiheit und Innovation an sich zu binden.
Um eine Geldbuße abzuwenden, verpflichtete sich SAP unter anderem, Kunden die freie Wahl des Wartungs- und Supportanbieters für einzelne Teile der SAP-Landschaft zu ermöglichen. Künftig soll es demnach möglich sein, für unterschiedliche SAP-Lösungen unterschiedliche Anbieter zu beauftragen.
Die Zusagen im Detail
Zudem sicherte das Unternehmen zu, dass Kunden Lizenzen und die zugehörigen Wartungs- und Supportgebühren in bestimmten Fällen kündigen können, etwa bei Insolvenz, signifikantem Personalabbau oder gescheiterten Implementierungen, für die SAP verantwortlich ist. Auch sollen keine neuen Lizenzlaufzeiten mit jedem zusätzlichen Lizenzkauf beginnen, und die Verträge klarer regeln, wie lange die ursprüngliche Mindestlaufzeit andauert, in der Supportverträge nicht gekündigt werden können.
Für Kunden, die zu SAP zurückkehren, entfallen nach den Zusagen künftig administrative Gebühren für die Wiederaufnahme. Kunden mit eigenen Rechenzentren wird es zudem leichter gemacht, zu konkurrierenden Wartungsanbietern zu wechseln. Die aktualisierten Richtlinien gelten weltweit für bestehende und künftige Kunden der On-Premise-Produkte von SAP.
Die Verpflichtungen haben eine Laufzeit von zehn Jahren. SAP muss die Zusagen weltweit einhalten. Die EU-Kommission stellte ausdrücklich fest, dass sie mit der Annahme der Zusagen nicht entschied, ob SAP tatsächlich gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen hat.
Drohen weiterhin hohe Strafen
Bei einem Verstoß gegen die Zusagen drohen SAP empfindliche Sanktionen. Die Kommission kann eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Zusätzlich ist ein tägliches Zwangsgeld von fünf Prozent des Tagesumsatzes für jeden Tag des Verstoßes möglich. Damit bleibt der Druck auf den Konzern auch nach der Einigung erheblich.
SAP wies die kartellrechtlichen Vorwürfe bereits im September 2025 zurück. Das Unternehmen erklärte damals, es sei der Ansicht, dass die eigenen Richtlinien und Maßnahmen vollständig mit den Wettbewerbsregeln im Einklang stehen. Zugleich zeigte sich das Unternehmen gesprächsbereit: "Wir nehmen die Bedenken der Kommission jedoch ernst und arbeiten eng mit ihr zusammen, um eine Lösung zu finden. Materielle Auswirkungen auf unsere Finanzergebnisse werden nicht erwartet."
Der Konzern begrüßte die Entscheidung der Kommission, die Zugeständnisse anzunehmen. Im konstruktiven Dialog mit der Europäischen Kommission habe SAP eine Reihe von Anpassungen zugesagt, die Flexibilität, Transparenz und Planbarkeit weiter verbessern sollen. Die Verpflichtungen sorgten für mehr Klarheit, Wahlmöglichkeiten und Schutzmechanismen für Kunden mit komplexen On-Premise-Umgebungen.
Reaktionen an den Märkten und Ausblick
An der Börse sorgte die Nachricht für eine leicht negative Reaktion: Die SAP-Aktie verlor im XETRA-Handel zeitweise 1,16 Prozent und fiel auf 136,36 Euro. Die Analysten der Berenberg Bank zeigten sich nach Bekanntwerden der Entscheidung skeptisch, ob die zugesagten Anpassungen tatsächlich ausreichen, um den Wettbewerbsbehörden auf Dauer Genüge zu tun.
Ribera betonte zugleich die Signalwirkung über den Einzelfall hinaus. Die Zusagen sollten auch als Warnung gegen ähnliche Praktiken auf Cloud-Märkten verstanden werden. Damit weitet die Kommission den Druck auf Anbieter digitaler Dienste aus, ihren Kunden künftig mehr Wahlmöglichkeiten einzuräumen und Lock-in-Effekte zu vermeiden.
Für SAP bedeutet die Einigung einen wichtigen Etappensieg, denn eine Verurteilung hätte einen Bußgeldbescheid in Milliardenhöhe nach sich ziehen können. Gleichzeitig bleibt die kartellrechtliche Beobachtung des Unternehmens bestehen. Die Wettbewerbshüter in Brüssel behalten sich vor, bei künftigen Verstößen schnell und empfindlich zu reagieren – sei es über die vereinbarten Zwangsgelder oder über ein neues Verfahren.
Mit der Annahme der Zusagen endet das im September 2025 eingeleitete Verfahren zwar nicht endgültig, aber es tritt in eine neue Phase: SAP muss die zugesagten Änderungen nun operative umsetzen und zehn Jahre lang einhalten. Die Kommission wird die Einhaltung überwachen und im Fall von Verstößen die vereinbarten Sanktionsmechanismen anwenden.
Der Fall gilt in der europäischen Wettbewerbspraxis als typisches Beispiel für eine Verpflichtungsentscheidung: Statt eine langjährige Untersuchung mit ungewissem Ausgang abzuschließen, einigt sich die Behörde mit dem Unternehmen auf konkrete Verhaltensregeln, die den Wettbewerbsbedenken Rechnung tragen. Für die EU-Wettbewerbsbehörde ist dies ein Mittel, um Märkte zügig zu öffnen, ohne auf einen formellen Schuldspruch angewiesen zu sein.
Fragen & Antworten
Worum geht es im Kartellverfahren der EU-Kommission gegen SAP?
Die EU-Kommission hatte im September 2025 ein Verfahren gegen SAP eröffnet, weil sie Wettbewerbsverstöße im Bereich Wartung und Support für SAP-Software vermutete. Konkrett beanstandete sie, dass Kunden Wartung und Support nur bei SAP beziehen konnten und nicht für unterschiedliche Teile der SAP-Landschaft unterschiedliche Anbieter wählen durften.
Wie konnte SAP eine EU-Geldbuße abwenden?
SAP bot der EU-Kommission Verpflichtungszusagen an, die unter anderem freie Anbieterwahl für Wartung und Support, den Wegfall von Wiedereinstiegsgebühren und klarere Vertragslaufzeiten vorsehen. Die Kommission nahm diese Zusagen an, ohne festzustellen, dass SAP tatsächlich gegen Wettbewerbsrecht verstoßen hat.
Welche Strafen drohen SAP bei einem Verstoß gegen die Zusagen?
Bei einem Verstoß kann die EU-Kommission eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Zusätzlich ist ein tägliches Zwangsgeld von fünf Prozent des Tagesumsatzes für jeden Tag des Verstoßes möglich.
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