Magdeburg, 03 Juni 2026

Im Strafprozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten und mehr als 300 Verletzten haben am 34. Verhandlungstag (2. Juni 2026) zahlreiche Beweisanträge den geplanten Auftakt der Plädoyers verhindert, sodass das Landgericht Magdeburg nun über die Anträge von Nebenklägern, Verteidigung und Angeklagtem entscheiden muss.

Statt der erwarteten Schlussvorträge stellten am 34. Verhandlungstag die Nebenkläger, die Verteidigung und der Angeklagte selbst Beweisanträge. Der Angeklagte verlas seine eigenen Anträge über Stunden hinweg. Damit verzögerte sich der Verfahrensablauf erheblich, obwohl der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg zuvor angekündigt hatte, dass die Beweisaufnahme kurz vor dem Abschluss stehe.