Prozess Magdeburg Weihnachtsmarkt: Beweisanträge am 34 | nachrichten360
Prozess zum Anschlag von Magdeburg: Beweisanträge verzögern den Beginn der Plädoyers
Magdeburg, 03 Juni 2026
AI-generated image (flux-2/pro-text-to-image via Kie.ai)
Kurzfassung
Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt haben am 34. Verhandlungstag zahlreiche Beweisanträge den geplanten Beginn der Plädoyers verhindert. Nebenkläger, Verteidigung und der Angeklagte selbst stellten Anträge, über die das Landgericht nun entscheiden muss. Eine Verurteilung könnte nach Einschätzung des Vorsitzenden Richters Dirk Sternberg nur eine lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld umfassen.
Magdeburg, 03 Juni 2026
Im Strafprozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten und mehr als 300 Verletzten haben am 34. Verhandlungstag (2. Juni 2026) zahlreiche Beweisanträge den geplanten Auftakt der Plädoyers verhindert, sodass das Landgericht Magdeburg nun über die Anträge von Nebenklägern, Verteidigung und Angeklagtem entscheiden muss.
Statt der erwarteten Schlussvorträge stellten am 34. Verhandlungstag die Nebenkläger, die Verteidigung und der Angeklagte selbst Beweisanträge. Der Angeklagte verlas seine eigenen Anträge über Stunden hinweg. Damit verzögerte sich der Verfahrensablauf erheblich, obwohl der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg zuvor angekündigt hatte, dass die Beweisaufnahme kurz vor dem Abschluss stehe.
Die Nebenklagevertretung beantragte unter anderem zu prüfen, ob das Fahrzeug auf seiner Fahrt durch den Weihnachtsmarkt mehr Menschen gefährdete als bislang angenommen. Sollte sich dies bestätigen, könnte sich die Zahl der Geschädigten erhöhen. Außerdem forderte sie, weitere aktuelle ärztliche und Behandlungsberichte zu verlesen, um das Ausmaß der erlittenen Schädigungen zu dokumentieren.
Beweisanträge aller Verfahrensbeteiligten
Die Verteidigung reichte Anträge ein, die sich auf das Tatfahrzeug sowie den Abschlussbericht des Ermittlungsausschusses beziehen. Der Vorsitzende Richter hatte den Verfahrensbeteiligten eine Frist bis zum 2. Juni gesetzt, um weitere Beweisanträge einzureichen. Es wird erwartet, dass das Gericht die Anträge zurückweist; danach könnte die Beweisaufnahme geschlossen und in die Plädoyers eingetreten werden.
Am 33. Verhandlungstag (12. Mai 2026) war das letzte Gutachten verlesen worden, womit alle Zeugen gehört und alle Sachverständigengutachten eingeführt waren. Anschließend wurde das Verfahren für drei Wochen unterbrochen. Am 32. Verhandlungstag (11. Mai 2026) hatte das Gericht bereits weitere Termine festgelegt und die Beteiligten nach dem Zeitbedarf für ihre Plädoyers befragt. Der 26. Juni ist derzeit der späteste angesetzte Verhandlungstag.
Aussagen zu den Spätfolgen bei Betroffenen
In den vorangegangenen Sitzungen hatten Sachverständige geschildert, dass viele Betroffene weiter unter Angstzuständen, Schlafstörungen und Stress in Menschenmengen leiden. Eine Kinderspsychiaterin erläuterte am 30. Verhandlungstag die fortbestehenden Folgen bei fünf untersuchten Kindern, die unter posttraumatischen Belastungsstörungen, Panikattacken, Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Schwindel litten. Das Leiden werde dadurch verschärft, dass häufig die gesamte Familie betroffen sei und auch die Eltern die Folgen verarbeiten müssten.
Am 31. Verhandlungstag (6. Mai 2026) waren erneut Zeugen gehört worden, darunter ein 24-jähriger Auszubildender im Rettungsdienst, der nach eigener Aussage Erste Hilfe leistete und die Stadt Magdeburg nach der Tat verließ. Er berichtete von Albträumen, Flashbacks und Konzentrationsproblemen. Eine 63-jährige Frau schilderte, dass sie sich acht Operationen unterziehen musste, auf eine Gehhilfe angewiesen ist und nicht selbstständig leben kann. Beide treten als Nebenkläger auf.
Am 29. Verhandlungstag (23. April 2026) hatte ein Sachverständiger die Verletzungen mehrerer Opfer beschrieben, darunter ein Jugendlicher, der seit der Tat auf einen Rollator angewiesen ist, sowie eine Rentnerin, die nicht mehr eigenständig leben kann. Bereits am 28. Verhandlungstag (20. April 2026) waren die psychischen Folgen bei nicht körperlich verletzten Opfern dargestellt worden, darunter Flashbacks, Schlafprobleme und Zittern.
Am 27. Verhandlungstag (13. April 2026) war der letzte Zeuge gehört worden; im Anschluss sollten Sachverständige zu posttraumatischen Belastungsstörungen aussagen. Diese Begutachtung ist laut Gericht für die Einordnung der Opfer und etwaige Schadenersatzansprüche bei einer Verurteilung wichtig, hat jedoch keinen Einfluss auf das Urteil selbst, da für den Täter ohnehin eine lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehen ist.
Verzögerungen und Vorfälle im Verhandlungssaal
Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg hatte am 26. Verhandlungstag (30. März 2026) die Erwartung geäußert, dass ein Urteil im Juni möglich sei. Wörtlich erklärte er: „Dabei komme nur eine lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Tat in Frage“. Am 25. Verhandlungstag (23. März 2026) hatte der Angeklagte Taleb A. den Sitzungssaal verweigert und musste von Justizbediensteten unter Protest in den Saal getragen werden; er schrie wiederholt und gab an, sich akut selbst zu gefährden. Ein medizinischer Sachverständiger erklärte ihn dennoch für verhandlungsfähig.
Der 35. Verhandlungstag verzögerte sich nach Angaben aus dem Verfahren um rund eine halbe Stunde, weil der Angeklagte in seinem Glasabteil schrie und sich über längere Zeit nicht beruhigte. Fünf maskierte Justizbeamte führten den 51-jährigen Angeklagten aus dem Saal, brachten ihn jedoch kurze Zeit später zurück. Richter Sternberg zufolge bezeichnete der Angeklagte den Ausbruch selbst als „Showeinlage für die Presse“. Anschließend wurden weitere ärztliche und Behandlungsberichte verlesen, die fortbestehende Beeinträchtigungen dokumentieren.
Im Verfahren sind nach Angaben des Gerichts mehr als 200 Nebenkläger zugelassen, von denen jedoch nur wenige im Saal anwesend sind. Einige Opfer haben angekündigt, im Rahmen der Schlussvorträge selbst sprechen zu wollen. Zudem stehen Adhäsionsanträge der Nebenkläger auf Schadenersatz zur Entscheidung an.
Hintergrund: Tatvorwurf und Opferzahlen
Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Taleb Al-Abdulmohsen unter anderem vollendeten Mord in sechs Fällen und versuchten Mord in 338 weiteren Fällen vor. Der aus Saudi-Arabien stammende Mann, der zum Tatzeitpunkt 50 Jahre alt war, soll am 20. Dezember 2024 mit einem mehr als zwei Tonnen schweren Fahrzeug und 340 PS etwa 350 Meter durch den Weihnachtsmarkt gefahren sein. Bei der Tat starben fünf Frauen und ein neunjähriger Junge; mehr als 300 Menschen wurden verletzt, teils schwer.
Der Prozess findet seit dem 10. November 2025 in einem speziell errichteten Interimsgebäude unter hohen Sicherheitsvorkehrungen am Landgericht Magdeburg statt. Der Angeklagte arbeitete vor der Tat als Psychiater im Maßregelvollzug, dem psychiatrischen Versorgungssystem für psychisch kranke Straftäter. Die Plädoyers werden nach Einschätzung des Gerichts voraussichtlich mehrere Tage in Anspruch nehmen; offen war zunächst, ob sie noch am Tag der Entscheidung über die Beweisanträge beginnen können.
Mit Blick auf den jüngsten rammstoßartigen Angriff in Leipzig befürchten Verfahrensbeteiligte, dass die dortigen Ereignisse die Opfer des Magdeburger Anschlags erneut schwer belasten und alte Ängste verstärken könnten.
Fragen & Antworten
Wer ist der Angeklagte im Magdeburger Weihnachtsmarkt-Prozess?
Bei dem Angeklagten handelt es sich um Taleb Al-Abdulmohsen, einen zum Tatzeitpunkt 50-jährigen, aus Saudi-Arabien stammenden Psychiater, der zuvor im Maßregelvollzug tätig war.
Wie ist der Stand des Verfahrens Anfang Juni 2026?
Am 34. Verhandlungstag (2. Juni 2026) verhinderten zahlreiche Beweisanträge den geplanten Beginn der Plädoyers; das Landgericht Magdeburg muss nun über die Anträge entscheiden, bevor die Schlussvorträge beginnen können.
Welche Strafe steht nach Einschätzung des Gerichts im Raum?
Vorsitzender Richter Dirk Sternberg erklärte, dass im Fall einer Verurteilung nur eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld in Betracht kommen.