Ein Prozess am Landesgericht Ried im Innkreis um eine mutmaßliche Kranzniederlegung vor dem Geburtshaus Adolf Hitlers in Braunau ruht, weil der angeklagte deutsche Staatsbürger erneut nicht erschienen ist und Deutschland ihn nicht ausliefert.

Wie ein Sprecher des Landesgerichts Ried im Innkreis mitteilte, sei der Prozess 'vorerst abgebrochen', da der Angeklagte flüchtig sei. Bereits im Oktober 2024 war der Mann zum zweiten Mal nicht zum Prozess erschienen. Fast zwei Jahre nach dem letzten Verhandlungstermin bleibt die Verhandlung damit ohne Ergebnis.

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin habe dem Gericht laut Gerichtssprecher mitgeteilt, dass keine Auslieferung erfolgen kann, da kein Tatbestand nach deutschem Strafgesetz verwirklicht sei. Da Deutschland seinen Staatsbürger in diesem Fall nicht ausliefert, liegen den österreichischen Behörden bis auf Weiteres die Hände gebunden.

Hintergrund der Tat

Sollte aber der Angeklagte Deutschland verlassen, drohe ihm die Festnahme. Die Festnahmeansordnung und der europäische Haftbefehl von 2024 seien jedoch nach wie vor aufrecht, hieß es aus dem Gericht.

Der damals 57-jährige Mann aus Berlin soll am 20. April 2021 – dem Geburtstag Hitlers – auf dem Fensterbrett des Geburtshauses Adolf Hitlers in Braunau einen Trauerkranz abgelegt haben. Die Inschrift darauf lautete 'RIP USA' und stehe laut Anklage für 'Rest in Peace - Unser seliger Adolf.'

Der Angeklagte kommt auch in dem Film 'Wer hat Angst vor Braunau' von Günter Schwaiger vor, der zu dieser Zeit gedreht wurde. Der Angeklagte soll darin zugegeben haben, Hitler zu verehren.

Umbau des Geburtshauses zur Polizeistation

Der Fall ist einer in einer ganzen Reihe von Zwischenfällen, die rund um das Hitler-Geburtshaus in Braunau immer wieder verzeichnet werden. Um dem Gebäude seine Anziehungskraft auf einschlägige Kreise zu nehmen, wurde das Haus mittlerweile umgebaut und wird künftig als Polizeizentrum Verwendung finden.

Das neue Polizeizentrum an Ort und Stelle des Geburtshauses soll nächste Woche offiziell eröffnet werden. Die Behörden erhoffen sich davon, künftige Vorfälle besser verhindern und schneller reagieren zu können.

Offene rechtliche Fragen

Solange der Angeklagte in Deutschland bleibt, kann er nach derzeitigem Stand nicht nach Österreich überstellt werden. Damit bleibt der Ausgang des Verfahrens offen, bis sich entweder an der Auslieferungspraxis etwas ändert oder der Mann das Bundesgebiet verlässt.

Der Fall wirft zugleich Fragen über den Umgang mit rechtsextremen Provokationen an historisch belasteten Orten auf. Die wiederholten Zwischenfälle vor dem Geburtshaus in Braunau zeigen, wie sehr die Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit bis heute anhält.