Im Verfahren um den Bergsturz von Bondo vom August 2017 hat am Montag vor dem Regionalgericht Maloja der Prozess gegen Anna Giacometti begonnen, der laut Anklage eine pflichtwidrige Untätigkeit in den Tagen vor der Katastrophe vorgeworfen wird.
Mehr als acht Jahre nach dem Bergsturz am Piz Cengalo hat am Montag der Prozess gegen Anna Giacometti vor dem Regionalgericht Maloja begonnen. Für das Verfahren sind drei Verhandlungstage vorgesehen. Die Anklage wirft der Beschuldigten vor, die Gefahrenlage im Val Bondasca falsch eingeschätzt zu haben.
Die Vorwürfe der Anklage
Laut Anklageschrift habe die Beschuldigte die Gefahrenlage aber spätestens ab dem 14. August, und damit ab neun Tagen vor dem Unglück, falsch eingeschätzt und sei «pflichtwidrig untätig» geblieben. Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anschuldigung auf den Vorwurf, dass trotz erkennbarer Risiken keine ausreichenden Schutzmassnahmen getroffen worden seien.
