Prozess in Wien: 21- und 19-Jähriger wegen Vergewaltigung einer 16-Jährigen vor Gericht
Wien, 27. Juli 2026
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Kurzfassung
Vor dem Wiener Landesgericht mussten sich am Montag zwei junge Männer verantworten, die eine 16-Jährige in eine Wohnung gelockt und vergewaltigt haben sollen. Die Cousins im Alter von 21 und 19 Jahren bekannten sich nicht schuldig. Die Staatsanwaltschaft schilderte, wie das Mädchen unter Drohung mit Aufnahmen gefügig gemacht worden sein soll.
Vor dem Landesgericht Wien hat am Montag ein Prozess gegen zwei syrische Cousins im Alter von 21 und 19 Jahren begonnen, die eine 16-Jährige in eine Wohnung gelockt und vergewaltigt haben sollen.
Anklage: Locken in die Wohnung und Nötigung mit Video
Die Anklage wirft den beiden Männern vor, im Frühjahr 2025 eine damals 16-Jährige unter einem Vorwand in eine Wohnung in der Bundeshauptstadt gelockt, die Tür versperrt und sexuelle Handlungen mit Gewalt erzwungen zu haben. Die Staatsanwaltschaft legt dem 21-Jährigen neben der Vergewaltigung auch die Herstellung von bildlichem sexualbezogenem Missbrauchsmaterial und schwere Nötigung zur Last.
Wie die Staatsanwältin in der Verhandlung schilderte, habe sich das Mädchen aufgrund seiner körperlichen Überlegenheit irgendwann geschlagen gegeben: "Sie gab aufgrund seiner körperlichen Überlegenheit irgendwann ihre Gegenwehr auf und ließ es über sich ergehen", sagte sie. Im Anschluss soll der 21-Jährige seinen Cousin verständigt und diesen allein mit der Jugendlichen in der Wohnung gelassen haben.
Dem 19-Jährigen wird laut Anklage zur Last gelegt, die Jugendliche ebenfalls mit Gewalt zur Duldung sexueller Handlungen gezwungen zu haben. Beide sollen sich beim mit Gewalt erzwungenen Sex gefilmt und die 16-Jährige anschließend mit dem Material unter Druck gesetzt haben.
Laut Anklage soll der 19-Jährige der Jugendlichen auch gedroht haben, das angefertigte Video zu veröffentlichen, sollte sie Anzeige erstatten. Der 21-Jährige soll ähnlich gedroht haben: "Wenn du zur Polizei gehst, zeige ich das Video allen", soll er gesagt haben.
Kontakt über Snapchat und Treffen in Wien
Die 16-Jährige war im Mai 2025 für wenige Tage nach Wien gekommen und hatte den 21-Jährigen über Snapchat kennengelernt. Nach ihrer Darstellung fuhr sie mit dem Zug in die Bundeshauptstadt und traf den Mann. Die Angeklagten bestritten am Montag die Vorwürfe und bekannten sich "nicht schuldig".
Der 21-Jährige behauptete, er sei mit der 16-Jährigen im Vorjahr wenige Wochen liiert gewesen und habe die Beziehung beendet, weil sie "mit mehr als 40 anderen Personen eine Beziehung aufgenommen hat". "Ich wollte das beenden", sagte er laut Angaben aus der Verhandlung. Er räumte ein: "Wir waren in einer Beziehung."
Aussagen der Angeklagten
Zum Tatzeitpunkt machte er widersprüchliche Angaben. Fest stehe lediglich, dass das Mädchen mit dem Zug nach Wien gefahren sei und den Angeklagten getroffen habe. Der 19-Jährige gab an, er habe in der Wohnung seines Cousins "nur Schuhe holen" wollen und die 16-Jährige dort "nicht angefasst".
Die Verteidiger der beiden Angeklagten orteten "Ungereimtheiten" bei den Angaben der Zeugin. Ein Verteidiger monierte: "Es hat keine Verletzungen gegeben und die junge Frau war bei keinem Arzt." Der Verteidiger des 21-Jährigen wies zudem darauf hin, dass man auf dem sichergestellten Handy seines Mandanten keine belastenden Videos gefunden habe.
Verteidigung sieht Ungereimtheiten
Das Mädchen sagte in seiner kontradiktorischen Befragung ausführlich aus. Erst danach wurde der ältere der beiden Syrer in Untersuchungshaft genommen. In der Verhandlung kam auch ein Abschiedsgruß zur Sprache, den die Jugendliche bei ihrer Flucht aus der Wohnung hinterlassen haben soll: "Ich geh nicht raus!" und "Scheiß Schlampen!".
Die Staatsanwältin schilderte einen Tathergang, bei dem das Opfer in der Wohnung eingesperrt und trotz mehrfacher Aufforderung, von ihr abzulassen, zum Sex gezwungen worden sei. Die 16-Jährige habe sich demnach zunächst gewehrt, dann aber nachgegeben.
Hintergrund der Angeklagten
Die beiden Angeklagten sind Cousins und leben seit einigen Jahren in Österreich. Wie aus der Verhandlung hervorging, haben sie in ihrer Heimat nur kurze Zeit eine Schule besucht – einer davon demnach "nur zwei Jahre eine Volksschule".
Der genaue Tatzeitpunkt blieb auch am ersten Verhandlungstag unklar. Laut Staatsanwaltschaft soll sich die Tat im vergangenen Frühsommer ereignet haben, also im Mai oder Juni 2025. Die Verteidigung versuchte, den Zeitraum weiter einzugrenzen und verwies auf teils fehlende ärztliche Dokumentation.
Die Herkunft der beiden Angeklagten aus Syrien wurde in der Verhandlung ebenso thematisiert wie ihr Aufenthaltsstatus in Österreich. Die Verteidiger argumentierten, die Vorwürfe seien nicht zweifelsfrei zu beweisen, und stellten die Glaubwürdigkeit der Zeugin in Frage.
Weiterer Verlauf des Verfahrens
Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Weitere Verhandlungstage wurden anberaumt, in denen unter anderem die Befragung der Zeugin fortgesetzt und mögliche Beweismittel gesichtet werden sollen. Beide Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.
Der Fall hatte über die Verhandlung hinaus für Aufmerksamkeit gesorgt, weil er Fragen nach dem Schutz Minderjähriger vor sexueller Gewalt und nach der Rolle sozialer Medien bei der Kontaktaufnahme zwischen Jugendlichen aufwirft. Die Jugendliche hatte den späteren Erstangeklagten über Snapchat kennengelernt.
Fragen & Antworten
Worum geht es in dem Prozess am Wiener Landesgericht?
Vor dem Landesgericht Wien müssen sich seit Montag zwei Männer im Alter von 21 und 19 Jahren verantworten, die laut Anklage im Frühjahr 2025 eine 16-Jährige in eine Wohnung gelockt und dort vergewaltigt haben sollen.
Wie sollen die Angeklagten laut Staatsanwaltschaft vorgegangen sein?
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Cousins vor, die Jugendliche unter einem Vorwand in die Wohnung gelockt, die Tür versperrt und sie mit Gewalt zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. Anschließend soll das Opfer mit Videoaufnahmen unter Druck gesetzt worden sein.
Wie lautet die Verteidigungslinie der Angeklagten?
Beide bekannten sich nicht schuldig. Der 21-Jährige behauptete eine frühere Beziehung zum Opfer, der 19-Jährige sagte, er habe in der Wohnung nur Schuhe holen wollen. Die Verteidiger sahen Ungereimtheiten in den Angaben der Zeugin und verwiesen auf fehlende Verletzungen und fehlende belastende Videos auf dem Handy.