Presserat rügt „Falter" für Veröffentlichung des Glattauer-Interviews vor dessen assistiertem Suizid
Wien, 09. Juli 2026
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Kurzfassung
Der österreichische Presserat hat die Wochenzeitung „Falter" für ein im September 2025 veröffentlichtes Interview mit dem an Gallenblasenkrebs erkrankten Publizisten Niki Glattauer gerügt. Das Selbstkontrollorgan erkannte einen Verstoß gegen die Suizidberichterstattungsregeln des Ehrenkodex und forderte das Medium zur freiwilligen Veröffentlichung der Entscheidung auf.
Der österreichische Presserat hat die Wochenzeitung „Falter" wegen eines Interviews, eines Podcasts und eines Videos mit dem schwer erkrankten Publizisten, Lehrer und Autor Niki Glattauer gerügt, die wenige Tage vor dessen assistiertem Suizid am 4. September 2025 erschienen waren.
Der Senat 3 des österreichischen Presserats stellte fest, dass Titel, Artikel, Podcast und Video gegen Punkt 12 des Ehrenkodex für die österreichische Presse verstoßen, der eine besondere Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Suizide vorschreibt. Betroffen sind die Falter-Titelseite mit der Überschrift „Ich will in Würde sterben", der ausführliche Artikel „Ich hatte ein glückliches Leben" in der Printausgabe, der auf falter.at veröffentlichte Podcast „Begleiteter Suizid: ‚Ich will in Würde sterben'" und ein gleichnamiges Video auf YouTube.
Wie der Presserat am Donnerstag in einer Aussendung mitteilte, bewertete es der Senat als „bedenklich, dass das Interview mit dem Betroffenen zu seinem assistierten Suizid einige wenige Tage vor dessen Durchführung veröffentlicht wurde und der geplante Tag und die ungefähre Tageszeit des Todes im Artikel vorkommen". Die Beiträge seien nur wenige Tage vor dem für 04.09.2025 angesetzten Termin des assistierten Suizids Glattauers veröffentlicht worden. Glattauer war nach Angaben des Mediums schwer an Gallenblasenkrebs erkrankt.
Hintergrund: Die Vorgaben des Presserats
Mehrere Leserinnen und Leser, Hörerinnen und Hörer sowie Nutzerinnen und Nutzer hatten das Interview laut Presserat als „reisserisch und sensationell" beanstandet. Der Senat betonte, dass eine „emotional-plakative Herangehensweise" bei der Beschreibung eines assistierten Suizids „zumindest unterschwellig auch ein gewisser sozialer Druck für andere unheilbar kranke Personen" ergeben könne, „den assistierten Suizid zu wählen, um Angehörigen oder der Gesellschaft insgesamt vermeintlich nicht zur Last zu fallen".
Hintergrund: Die Vorgaben des Presserats
Forderung nach Veröffentlichung von Alternativen
Der Presserat ist das Selbstkontrollorgan der österreichischen Presse. Sein Ehrenkodex legt in Punkt 12 besonderen Wert auf Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Suizide. Dazu gehört, den genauen Zeitpunkt und die Methode eines Suizids nicht anzugeben und Suizid nicht als Lösung persönlicher Probleme darzustellen.
Der Senat argumentierte zudem, dass die Berichterstattung „die sachliche Diskussion über das Thema in den Hintergrund" gerückt habe. „Wäre das Interview nach Vollendung des assistierten Suizids veröffentlicht worden, hätte dies beim Publikum weniger Emotionen erzeugt", heißt es in der Entscheidung weiter.
Der Senat hob zugleich hervor, dass das Thema assistierter Suizid nicht tabuisiert werden solle und Berichterstattung darüber grundsätzlich von öffentlichem Interesse sei. Nach Auffassung des Gremiums hätte eine Veröffentlichung nach dem Tod Glattauers eine gesellschaftliche Diskussion nicht verhindert, „sie wäre jedoch sachlicher geführt worden".
Mögliche Nachahmungswirkung und „Drucksituation"
Forderung nach Veröffentlichung von Alternativen
Drucksituation und publizistische Verantwortung
In seiner Entscheidung bemängelte der Senat, dass alternative Wege zur Sterbebegleitung nur „lediglich kurz in der Infobox am Ende des ausführlichen Interviews angeführt" worden seien. „Es wäre nach Auffassung des Presserats ‚von Vorteil gewesen, stärker auch auf die am häufigsten gewählte Alternative von sterbenskranken Menschen zum assistierten Suizid einzugehen, nämlich auf die Palliativbetreuung'", erklärte das Gremium.
Stellungnahme des „Falter"
Der assistierte Suizid sei im Interview vom Betroffenen selbst als „die Möglichkeit schlechthin beschrieben worden, in Würde zu sterben". Damit wäre dem „Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende" in all seinen Perspektiven Rechnung getragen worden, erklärte der Presserat weiter.
Konsequenzen für das Medium
Mögliche Nachahmungswirkung und „Drucksituation"
Reaktionen und Kontext
Der Senat verwies auf die Reichweite des Mediums und darauf, dass durch die Ankündigung in einem reichweitenstarken Medium eine „gewisse Drucksituation" auf Glattauer aufgebaut worden sei, den assistierten Suizid tatsächlich in Anspruch zu nehmen. So habe die plakative Ankündigung „die für Suizidberichterstattung gebotene Zurückhaltung" vermissen lassen und sei „mit der von Punkt 12 vorgeschriebenen gebotenen Zurückhaltung bei der Suizidberichterstattung nicht vereinbar".
Über die Person Niki Glattauer
Drucksituation und publizistische Verantwortung
Hilfsangebote in Österreich
Der Presserat formulierte dazu wörtlich: „Aber ‚durch eine emotional-plakative Herangehensweise bei der Beschreibung eines assistierten Suizids in den Medien kann sich zumindest unterschwellig auch ein gewisser sozialer Druck für andere unheilbar kranke Personen ergeben, den assistierten Suizid zu wählen, um Angehörigen oder der Gesellschaft insgesamt vermeintlich nicht zur Last zu fallen.'" Darin spiegelt sich die Sorge vor einer möglichen Nachahmungswirkung – ein Risiko, auf das auch die Weltgesundheitsorganisation WHO in ihren Leitlinien zur Suizidberichterstattung immer wieder hinweist.
Fazit der Rüge
Stellungnahme des „Falter"
Florian Klenk habe die Veröffentlichung vor dem Suizid nach Angaben des Presserats als „auf ausdrücklichen Wunsch des Betroffenen" erfolgt bezeichnet, jedoch auch angemerkt, dass „der Betroffene prinzipiell auch dazu bereit gewesen wäre, dass das Interview nach der Vollendung des assistierten Suizids veröffentlicht wird".
Konsequenzen für das Medium
Der Senat forderte die „Falter Zeitschriften Gesellschaft m.b.H." sowie die „Falter Verlagsgesellschaft m.b.H" auf, die Entscheidung „freiwillig in den betroffenen Medium zu veröffentlichen oder bekanntzugeben". Der Presserat rief den „Falter" damit auf, „freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten". Die Rüge ist die zweithärchteste Sanktion des Selbstkontrollorgans; eine weitergehende Sanktion – etwa eine Veröffentlichung der Entscheidung in Form einer Rüge ohne Mitwirkung des betroffenen Mediums – blieb damit aus.
Reaktionen und Kontext
Die Entscheidung reiht sich in eine Reihe von Rügen ein, mit denen der Presserat in den vergangenen Jahren auf eine zunehmend sensationalistische Berichterstattung über Suizide und assistierte Suizide reagiert hatte. Hintergrund ist die seit Jahren geführte Debatte um das Recht auf selbstbestimmtes Sterben, die Sterbebegleitung und den Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung in Österreich.
Über die Person Niki Glattauer
Niki Glattauer war ein Publizist, Lehrer und Autor. Er war nach Angaben des „Falter" schwer an Gallenblasenkrebs erkrankt und entschied sich für einen assistierten Suizid, dessen Termin sein Umfeld auf den 4. September 2025 festlegte. In dem Interview beschrieb er den assistierten Suizid als „Möglichkeit, in Würde zu sterben".
Hilfsangebote in Österreich
Hilfe in akuten Krisen bietet die Telefonseelsorge österreichweit rund um die Uhr kostenlos unter 142. Für Jugendliche und junge Erwachsene ist Rat auf Draht unter der Nummer 147 erreichbar. Darüber hinaus stehen die Frauen-Helpline unter 0800-222-555, der 24-Stunden-Frauennotruf der Stadt Wien unter 01-71719 sowie der Polizei-Notruf 133 zur Verfügung.
Fazit der Rüge
Mit der Rüge macht der Presserat deutlich, dass Berichterstattung über assistierte Suizide an strenge publizistische Maßstäbe gebunden ist – auch dann, wenn ein Betroffener sie ausdrücklich wünscht. Die Veröffentlichung eines Interviews wenige Tage vor dem Vollzug eines assistierten Suizids samt konkreter zeitlicher Angaben verletze nach Auffassung des Senats die journalistische Sorgfaltspflicht und die Vorgaben zur Suizidprävention.
Der Presserat zeigte sich zugleich offen für eine differenzierte gesellschaftliche Debatte über das Thema assistierter Suizid und verwies auf das „Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende". Aus Sicht des Gremiums hätte diese Auseinandersetzung aber ohne die emotionale Aufladung der konkreten Ankündigung geführt werden können.
Klenk hatte im Verfahren betont, dass die Veröffentlichung dem Wunsch des Betroffenen entsprochen habe und Glattauer grundsätzlich auch mit einer posthumen Veröffentlichung einverstanden gewesen wäre. Der Senat erkannte darin jedoch keine ausreichende Rechtfertigung für den Verstoß gegen den Ehrenkodex.
Fragen & Antworten
Welche Rolle spielt Niki Glattauer in dem beanstandeten Beitrag?
Niki Glattauer war der schwer an Gallenblasenkrebs erkrankte Publizist, Lehrer und Autor, der in dem „Falter"-Interview, dem Podcast und dem Video über seinen für den 4. September 2025 geplanten assistierten Suizid sprach.
Was genau beanstandet der Presserat an dem „Falter"-Interview?
Der Presserat kritisiert, dass das Interview nur wenige Tage vor dem assistierten Suizid veröffentlicht wurde und dabei der geplante Tag sowie die ungefähre Tageszeit des Todes angegeben wurden – was gegen Punkt 12 des Ehrenkodex (Suizidberichterstattung) verstößt.
Welche Konsequenzen hat die Rüge für den „Falter"?
Der Senat 3 fordert die „Falter Zeitschriften Gesellschaft m.b.H." und die „Falter Verlagsgesellschaft m.b.H" auf, die Entscheidung freiwillig in dem betroffenen Medium zu veröffentlichen oder bekanntzugeben.
Presserat rügt Falter: Glattauer-Interview kurz vor Suizid | nachrichten360