Die Pariser Berufungsrichterinnen haben die Verurteilung der Rechtspopulistin Marine Le Pen wegen Veruntreuung von EU-Mitteln am Dienstag in zweiter Instanz bestätigt und zugleich die Strafe so gemildert, dass die ehemalige RN-Vorsitzende bei der Präsidentschaftswahl 2027 theoretisch antreten könnte.

Das Verfahren vor dem Pariser Berufungsgericht, dessen Hauptverhandlung sich über fünf Wochen hingezogen hatte, endete mit einem gespaltenen Ergebnis: Zwar wurde die erstinstanzliche Verurteilung wegen systematischer Veruntreuung europäischer Mittel im Fall der parlamentarischen Assistenten zwischen 2004 und 2016 im Wesentlichen bestätigt.