Pariser Berufungsgericht bestätigt Verurteilung Le Pens, mildert aber Strafe für Wahl 2027
Paris, 07. Juli 2026
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Kurzfassung
Die Pariser Berufungsrichterinnen haben die Verurteilung von Marine Le Pen wegen Veruntreuung von EU-Mitteln bestätigt, die Strafe aber so gemildert, dass sie 2027 theoretisch wieder antreten könnte. Eine Fußfessel für ein Jahr schränkt ihre Kampagnenfähigkeit ein, ihre Partei stellt sich parallel auf Kandidat Jordan Bardella ein.
Die Pariser Berufungsrichterinnen haben die Verurteilung der Rechtspopulistin Marine Le Pen wegen Veruntreuung von EU-Mitteln am Dienstag in zweiter Instanz bestätigt und zugleich die Strafe so gemildert, dass die ehemalige RN-Vorsitzende bei der Präsidentschaftswahl 2027 theoretisch antreten könnte.
Das Verfahren vor dem Pariser Berufungsgericht, dessen Hauptverhandlung sich über fünf Wochen hingezogen hatte, endete mit einem gespaltenen Ergebnis: Zwar wurde die erstinstanzliche Verurteilung wegen systematischer Veruntreuung europäischer Mittel im Fall der parlamentarischen Assistenten zwischen 2004 und 2016 im Wesentlichen bestätigt.
Doch die Kammer unter Vorsitz von Michèle Agi reduzierte die ursprünglich fünfjährige Sperre des passiven Wahlrechts, sodass es formal möglich bleibt, dass Le Pen bei der nächsten Präsidentschaftswahl kandidiert. Verhängt wurden nun 45 Monate Unwählbarkeit, von denen 30 Monate zur Bewährung ausgesetzt sind.
Mildere Strafe, gespaltenes Signal
Die seit dem Urteil vom 31. März 2025 mit sofortiger Wirkung laufende Sperre gilt nach Angaben des Gerichts als bereits verbüßt. Damit bleibt der Weg zu einer erneuten Kandidatur 2027 rechnerisch offen, allerdings unter dem Vorbehalt der elektronischen Fußfessel, die Le Pen für ein Jahr zu Hause tragen muss.
Die 57-Jährige muss zudem eine einjährige Haftstrafe mit elektronischer Fußfessel verbüßen; zwei weitere Jahre der dreijährigen Gesamtstrafe wurden zur Bewährung ausgesetzt. Hinzu kommt eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro.
Die Richterinnen befanden Le Pen dem Grunde nach für schuldig, mit ihrer damaligen Partei Front National, dem heutigen Rassemblement National, zwischen 2004 und 2016 EU-Gelder zweckentfremdet zu haben. Konkret seien Gelder für parlamentarische Assistenten im Europaparlament geflossen, die tatsächlich zumindest teilweise für die Partei arbeiteten.
Darunter befanden sich nach Gerichtsangaben auch Leibwächter und die persönliche Sekretärin Le Pens. Eine persönliche Bereicherung der Politikerin selbst stellten die Richterinnen allerdings nicht fest.
Fünf Wochen Hauptverhandlung im Schnelldurchlauf
Bei der Urteilsverkündung war Le Pen nach Angaben aus dem Gericht persönlich anwesend und verließ den Saal zunächst ohne öffentliche Stellungnahme. Die Vorsitzende Richterin Agi sprach in der Pressemitteilung des Gerichts von schwerwiegenden und dauerhaften Verstößen gegen demokratische Regeln.
Gleichzeitig habe die Kammer die Verhältnismäßigkeit der Sanktion im Hinblick auf das passive Wahlrecht gewahrt. Die Freiheit der Kandidaturen und die Freiheit der Wählerinnen und Wähler seien Bedingung des demokratischen Ausdrucks. Damit band das Gericht seine Strafmilderung ausdrücklich an die kommende Präsidentschaftswahl.
Nach dem Urteil begab sich Le Pen in die Parteizentrale des Rassemblement National, wo sie mit Parteichef Jordan Bardella und weiteren Kadern der Partei zusammentraf. Eine Stellungnahme wurde für die Hauptnachrichtensendung des Senders TF1 am Abend erwartet.
Ein zentraler Streitpunkt war bereits im Vorfeld der Berufungsverhandlung gewesen, ob Le Pen unter den Bedingungen einer Fußfessel Wahlkampf machen könnte. Sie hatte Anfang Juli im Sender LCI erklärt, sie könne sich nicht vorstellen, eine Kampagne unter diesen Bedingungen zu führen.
Fußfessel als Hürde für den Wahlkampf
Ihre Verteidigung hatte zuvor auf einen Freispruch plädiert. Der Anwalt Rodolphe Bosselut sprach nach dem Spruch von einem guten Anfang und zeigte sich teilweise zufrieden mit der Milderung der Strafe. Er hob hervor, dass die Präsidentin der Kammer ausdrücklich die Freiheit der Wählerinnen und Wähler angesprochen habe.
Die Staatsanwaltschaft hatte in der Berufung unter anderem die vorläufige Entziehung des passiven Wahlrechts und eine Haftstrafe gefordert. Über mögliche weitere Rechtsmittel, etwa eine Kassationsbeschwerde, äußerten sich Beobachterinnen und Beobachter skeptisch.
Sollte Le Pen am Ende nicht selbst antreten, hatte sie bereits angekündigt, dann den amtierenden Parteichef Jordan Bardella als Kandidaten zu unterstützen. Der 30-Jährige wird in Umfragen für die erste Runde der Präsidentschaftswahl inzwischen leicht vor Le Pen gesehen.
Beide lägen deutlich vor möglichen Kandidatinnen und Kandidaten anderer Parteien für die erste Wahlrunde. Parallel hatte Bardella zuletzt auch inhaltlich eigenständige Akzente gesetzt, etwa zur Anhebung des Rentenalters, während Le Pen am Kernversprechen der Partei, dem Renteneintritt mit 60 oder 62 Jahren für langjährig Beschäftigte, festhielt.
Bardella steht bereit – und bleibt selbst im Visier
Frankreichs politische Reaktionen fielen am Dienstag deutlich aus. Marine Tondelier, nationale Sekretärin der Grünen, sprach von großer Milde der Justiz gegenüber Le Pen, insbesondere im Hinblick auf die zügige Behandlung des Berufungsverfahrens.
Auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler deuteten das Urteil als politisch aufgeladen. Der Politikwissenschaftler Olivier Guyottot sagte dem Sender France 24, die Richterinnen seien von der politischen Dimension ihrer Entscheidung beeinflusst gewesen; die Pressemitteilung zeige, dass sie der These folgten, die Wahl müsse stattfinden und das Votum der Bürgerinnen und Bürger entscheiden.
Der frühere Kommunikationsberater Arnaud Stéphan, der Le Pens Präsidentschaftskampagne 2022 mitorganisiert hatte und inzwischen mit der Partei gebrochen hat, warnte vor einem Doppelwahlkampf – also einer parallelen Aufstellung Le Pens und Bardellas.
Parallel bleiben die weiteren Ermittlungen im Umfeld des Rassemblement National virulent. Ende Juni hatte die Europäische Staatsanwaltschaft mehrere Dienstleister des RN wegen des Verdachts der Veruntreuung öffentlicher Mittel durchsucht.
Französische Medien berichteten zudem über mögliche Ermittlungen im Zusammenhang mit früheren Tätigkeiten Bardellas als parlamentarischer Assistent im Europaparlament. Sollten sich diese Verdachtsmomente erhärten, würde dies die Kalkulation der Partei erschweren.
Politische Reaktionen und die Frage der Rechtmäßigkeit
Das erstinstanzliche Urteil vom März 2025 hatte noch die sofortige Sperre des passiven Wahlrechts verfügt und war von Le Pen und ihrer Partei als Verleugnung der Demokratie und reiner Bruch des Rechtsstaats kritisiert worden. Unter dem Hashtag #SauvonsLaDémocratie war damals eine Unterstützungskundgebung organisiert worden.
Verfassungsrechtlerin Camille Aynès von der Université Paris Nanterre erinnerte daran, dass viele Amtsträger in der Vergangenheit wegen weniger schwerwiegender Taten zu fünf Jahren Unwählbarkeit verurteilt worden seien. Die Berufungskammer habe demgegenüber einen deutlich milderen Weg gewählt.
Unter dem Strich bleibt festzuhalten: Die Berufungskammer hat die juristische Grundaussage der ersten Instanz bestätigt – nämlich den Vorwurf der systematischen Veruntreuung von EU-Mitteln zu Lasten des europäischen Steuerzahlers. Sie hat aber bei der Bemessung der Strafe den politischen Kontext der Präsidentschaftswahl ausdrücklich berücksichtigt.
Für Le Pen bedeutet das eine Mischung aus Niederlage und Möglichkeit: Die Verurteilung bleibt bestehen, eine Kandidatur 2027 ist aber zumindest rechnerisch nicht ausgeschlossen, sofern keine weiteren Rechtsmittel das Urteil wieder offenhalten. Politisch dürften die nächsten Monate entscheidend dafür sein, ob sie tatsächlich selbst antritt oder ob Jordan Bardella die Führung der nächsten Kampagne übernimmt.
Fragen & Antworten
Wofür wurde Marine Le Pen in zweiter Instanz verurteilt?
Die Pariser Berufungskammer bestätigte die erstinstanzliche Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Mitteln: Zwischen 2004 und 2016 soll das damalige Front National Gelder des Europaparlaments für parlamentarische Assistenten erhalten haben, die zumindest teilweise für die Partei arbeiteten.
Warum kann Le Pen 2027 trotz Verurteilung antreten?
Die Berufungsrichterinnen milderten die Strafe auf 45 Monate Unwählbarkeit, von denen 30 zur Bewährung ausgesetzt sind; die seit März 2025 mit sofortiger Wirkung laufende Sperre gilt als bereits verbüßt, sodass der Weg zu einer erneuten Kandidatur 2027 rechnerisch offen bleibt.
Was sind die nächsten politischen Schritte nach dem Urteil?
Marine Le Pen wollte am Dienstagabend im TF1-Hauptnachrichtenprogramm ihre Entscheidung bekannt geben, ob sie selbst antritt oder Parteichef Jordan Bardella als Kandidat unterstützt; parallel laufen Ermittlungen der Europäischen Staatsanwaltschaft gegen Dienstleister des RN und mögliche Berichte über Bardellas frühere Assistententätigkeit.
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