Das für sein KI-Modell ChatGPT bekannte Tech-Unternehmen OpenAI ist mit einer Klage gegen die verweigerte Eintragung der Wortmarke "OPENAI" vor dem Gericht der Europäischen Union gescheitert.
Mit dem Urteil bestätigte das Gericht eine Entscheidung des EU-Markenamts. Die Behörde hatte die von OpenAI beantragte Markeneintragung teilweise abgelehnt, etwa für Software und Cloud-Computing-Dienste.
Für bestimmte Waren und Dienstleistungen aus den Bereichen Software und IT sei die Bezeichnung rein beschreibend und habe daher keine Unterscheidungskraft, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Damit fehle der Wortmarke eine zentrale Voraussetzung für den Schutz als Marke im europäischen Raum.
