Neues Gutachten sieht gute Chancen für AfD-Verbotsverfahren – politischer Streit über Karlsruher Gang
Berlin, 27 Juni 2026
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Kurzfassung
Ein von der Gesellschaft für Freiheitsrechte vorgestelltes Gutachten hält ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht für aussichtsreich. Gleichzeitig wächst der politische Druck aus SPD, Grünen, Linken und Teilen der Union, einen entsprechenden Antrag auf den Weg zu bringen – während ein gerichtliches Hauptsacheverfahren noch läuft.
Berlin, 27 Juni 2026
Ein am Donnerstag vorgestelltes Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hält ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht für aussichtsreich, während in Berlin die Debatte über einen möglichen Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung neu Fahrt aufnimmt.
Das von acht Juristinnen und Juristen erstellte Gutachten analysiert das Grundsatzprogramm der AfD, Wahlprogramme, parlamentarische Anträge sowie Äußerungen von Parteifunktionären und kommt zu dem Schluss, dass ein Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit "gute Erfolgsaussichten" hätte. Nach Darstellung des Gutachtens verfolge die Partei ein "rassistisch geprägtes politisches Konzept", das auf ein ethno-kulturelles Volksverständnis und die Definition unterschiedlicher Menschenklassen abziele, insbesondere mit Blick auf Menschen mit Migrationsgeschichte.
Laut Gutachten zielt das politische Konzept der AfD auf die "Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende rechtliche Abwertung" von Ausländern, Deutschen mit Migrationsgeschichte, Musliminnen und Muslimen sowie weiterer gesellschaftlicher Gruppen. Eine innerparteiliche Strömung, die sich öffentlich und dauerhaft gegen die radikalen Kräfte in der AfD stelle, "existiert nicht mehr", heißt es in der Zusammenfassung der Expertise.
Inhalt des Gutachtens
Das Gutachten wurde nach Angaben der GFF mit privaten Spenden finanziert und am Donnerstag in Berlin vorgestellt. Projektleiter Bijan Moini sagte, die Analyse liefere "zu einem sehr viel vollständigeren Bild" als das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz vom Frühjahr 2025. Die Autoren stützen ihre Bewertung insbesondere auf Verstöße gegen das Demokratieprinzip und die Garantie der Menschenwürde.
Politisch wächst parallel der Druck, einen Verbotsantrag tatsächlich zu stellen. Die Grünen-Fraktionsvorsitzenden Britta Haßelmann und Katharina Dröge wandten sich in einem Brief an die Fraktionsspitzen von Union, SPD und Linken mit der Bitte um ein Gespräch über ein solches Verfahren. In dem Schreiben heißt es, "dass es keiner weiteren Warnungen bedarf und die Verteidigung unserer Demokratie nicht aufgeschoben werden kann".
Politische Reaktionen und Forderungen
Fünf Mitglieder des Bundestags – Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), Carmen Wegge (SPD), Till Steffen (Grüne), Clara Bünger (Die Linke) und Stefan Seidler (SSW) – treten ebenfalls für eine Prüfung der Verfassungswidrigkeit ein. Winkelmeier-Becker sagte dem Spiegel: "Wir haben allen Anlass, dem Gericht diese Prüfung zu ermöglichen." Wegge erklärte: "Die AfD ist eine rechtsextreme Partei, die unsere freie Gesellschaft systematisch angreift, Rassismus normalisiert, Institutionen verächtlich macht und darauf abzielt, die freiheitliche demokratische Grundordnung von innen heraus zu beseitigen."
Bünger sagte dem Spiegel, man dürfe "nicht länger die Mechanismen blockieren, die die Verfassung zu ihrer Selbstverteidigung vorsieht". Sie verwies darauf, dass es in den vergangenen Jahren bei rechtsterroristischen Fällen immer wieder Bezüge zur AfD gegeben habe. Seidler erklärte: "Gerade als Vertreter nationaler Minderheiten sehe ich mit großer Sorge, wenn rechtsextreme Kräfte versuchen, unseren Rechtsstaat auszuhöhlen und den Schutz von Minderheiten infrage zu stellen."
Auch die SPD-Führung signalisiert grundsätzliche Offenheit. SPD-Chef Lars Klingbeil sagte: "Die Angriffe der AfD auf unsere Demokratie und unsere Gesellschaft sind keine Ausrutscher, sondern ihr Kern." Co-Chefin Bärbel Bas ergänzte: "Deshalb gehört für die SPD zusätzlich zur politischen Auseinandersetzung mit der AfD auch eine juristische zum Schutz unserer Demokratie." Die SPD sieht nach eigener Darstellung das Bundesamt für Verfassungsschutz in der Pflicht, schließt einen Gang nach Karlsruhe aber nicht aus.
Verfahrenswege und laufende Verfahren
Verfahrensrechtlich ist der Weg zum Bundesverfassungsgericht eng definiert: Einen Verbotsantrag können nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die endgültige Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei trifft das Bundesverfassungsgericht. Die GFF nennt in dem Gutachten AfD-Parteichefin Alice Weidel, den EU-Abgeordneten Maximilian Krah sowie Hans-Thomas Tillschneider aus Sachsen-Anhalt als prominente Vertreter mit verfassungsfeindlichen Positionen.
Parallel läuft ein verwaltungsgerichtliches Verfahren: Im Februar hatte das Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren die Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz vorläufig ausgesetzt. Das Gericht sah "hinreichende Gewissheit dafür", dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen bestünden, sah darin aber noch keine verfassungsfeindliche Gesamttendenz der Partei. Das Hauptsacheverfahren ist nach Angaben des Gerichts weiterhin anhängig; die AfD klagt gegen die im Frühjahr 2025 erfolgte Einstufung als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung". Till Steffen, ehemaliger Hamburger Justizsenator, fordert, dass das Kölner Gericht das neue GFF-Gutachten berücksichtigt.
Bewertung der Unvereinbarkeitsliste
Das Gutachten verweist zudem darauf, dass die Unvereinbarkeitsliste der AfD nicht als konsequente Abgrenzung gegenüber extremistischen Kräften diene. Die Parteiführung unterscheide bewusst zwischen formaler Mitgliedschaft und politischem Austausch, was faktische Kooperation mit dem rechtsextremen Milieu bei formaler Distanz ermögliche. "Eine konsequente Abgrenzung gegen diese Kräfte durch Ordnungsmaßnahmen sei nicht erkennbar", heißt es in der Expertise. Zudem wertet das Gutachten Äußerungen von AfD-Politikern zur früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) als Hinweis darauf, dass eine "politisch motivierte Strafverfolgung" zu den Zielen der Partei gehöre.
Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatten fünf Abgeordnete – damals noch mit Marco Wanderwitz (CDU) und Martina Renner (Die Linke) – einen Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren in den Bundestag eingebracht. Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl kam es jedoch nicht mehr zur Abstimmung. Ob und von welcher Seite in dieser Wahlperiode ein neuer Antrag gestellt wird, blieb am Wochenende offen.
Die GFF selbst ist nach eigener Beschreibung ein spendenfinanzierter Verein, der sich als Verteidigerin von Grund- und Menschenrechten versteht und mit strategischer Prozessführung rechtliche Klärung betreibt. Wie das Gutachten politisch verwertet wird und ob es tatsächlich zu einem Verbotsantrag kommt, dürfte sich in den kommenden Wochen an den Reaktionen der Fraktionsspitzen im Bundestag entscheiden.
Fragen & Antworten
Wer hat das neue Gutachten zur AfD in Auftrag gegeben?
Das Gutachten wurde von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), einem spendenfinanzierten Verein für Grund- und Menschenrechte, in Auftrag gegeben und von acht Juristinnen und Juristen erstellt.
Welche Stellen können in Deutschland einen Verbotsantrag stellen?
Einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei können laut Grundgesetz nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht stellen.
Wie ist der Stand des Verfahrens am Verwaltungsgericht Köln?
Das Verwaltungsgericht Köln hatte im Februar in einem Eilverfahren die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz vorläufig ausgesetzt; das Hauptsacheverfahren ist weiterhin anhängig.
AfD-Verbot: Gutachten sieht Chancen, Antrag weiter offen | nachrichten360