Das Bundesministerium für Mobilität hat den neuen österreichischen Verkehrsstrafenkatalog veröffentlicht, der ab dem 1. Jänner in allen Bundesländern einheitlich gilt und im Durchschnitt um rund 50 Prozent höhere Strafen vorsieht.
Mit der neuen Verordnung werden die Strafbeträge für Anonymverfügungen – also für Verwaltungsübertretungen, die ohne Verfahren direkt bezahlt werden – österreichweit vereinheitlicht. „Strafhöhen von Anonymverfügungen österreichweit vereinheitlicht – unabhängig davon, in welchem Bundesland die Übertretung begangen wurde“, heißt es aus dem Ministerium. Bisher waren nur einzelne Beispiele der neuen Strafhöhen bekannt, in der Verordnung sind nun alle aufgelistet.
