Die Bundesregierung hat am Donnerstag bekräftigt, dass die Einberufung zum Militärdienst in Russland für sich genommen keinen Anspruch auf Schutz in Deutschland begründet.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte in Berlin, die Rekrutierung allein sei "kein schutzauslösendes Phänomen". "Jeder Staat hat das Recht, für die Landesverteidigung Personal zu rekrutieren", fügte der Sprecher hinzu.

Die Position der Bundesregierung

Die Aussage erfolgte im Nachgang zu einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg. Dieses hatte die Klage eines russischen Staatsbürgers auf subsidiären Schutz abgewiesen und damit eine vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin aufgehoben.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte dem Mann zunächst Schutz zugesprochen. Es argumentierte, es sei beachtlich wahrscheinlich, dass er sich dem Druck zu seiner Verpflichtung als sogenannter "Vertragssoldat" nicht werde widersetzen können.