Wien, 07 Juni 2026
In Österreich tritt am 14. Juni 2026 die nationale Umsetzung der sogenannten EU-Frühstücksrichtlinie in Kraft, durch die Produkte aus allen Obstarten im Handel wieder als "Marmelade" bezeichnet werden dürfen.
Die Regelung beendet ein Kapitel, das umgangssprachlich als "Marmeladestreit" bekannt ist. Bisher hatte das EU-Recht vorgeschrieben, dass nur Produkte aus Zitrusfrüchten als "Marmelade" bezeichnet werden dürfen, alles andere musste als Konfitüre etikettiert werden. Mit der sogenannten "EU-Frühstücksrichtlinie", die zuletzt in nationales Recht gegossen wurde und Mitte des Monats zur Anwendung kommt, ändert sich das.
