Das österreichische Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat am Dienstag entschieden, die im März 2025 an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gerichtete Vorlagefragen zum geplanten Lobautunnel nicht zurückzuziehen und das Verfahren in Luxemburg damit offen zu halten.
Hintergrund: Ein abgebrochenes Prüfverfahren
Damit bleibt die zentrale Rechtsfrage, ob für das Milliardenprojekt eine Strategische Umweltprüfung (SUP) hätte durchgeführt werden müssen, vorerst unbeantwortet. Das BVwG kam nach gründlicher Prüfung und einer mündlichen Verhandlung zu dem Schluss, dass die von der Asfinag und dem Infrastrukturministerium vorgelegte sogenannte Screening-Entscheidung nicht als vollständig im Sinne der EU-SUP-Richtlinie bezeichnet werden kann. Eine Sprecherin des Gerichts erklärte gegenüber der APA, dass der Senat weiteren fachlichen Ergänzungsbedarf sehe und sich daher gegen eine Zurückziehung entschieden habe.
