Der Lebensmitteldiscounter Lidl Österreich ruft eine einzelne Charge des "1001 delights Dubai Style Schokolade Pistazien Eis" des Herstellers De Jongs Ijs zurück, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Produkt Spuren von Cashewkernen enthält.
Welche Charge genau betroffen ist
Der Rückruf betrifft ausschließlich die Charge mit der Kennung D2W50J25R1 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 08. Dezember 2027 in der 500-ml- bzw. 300-g-Packung. Andere Chargen sowie weitere Produkte des Herstellers sind nach Angaben von Lidl Österreich nicht betroffen.
Wie das Unternehmen mitteilt, "kann nicht ausgeschlossen werden, dass in dem Eis Cashewkerne enthalten sind". Für Menschen mit einer entsprechenden Allergie könne der Verzehr des Produktes gefährlich werden. Personen ohne Cashewallergie könnten das Eis laut dem Händler "problemlos genießen".
Hergestellt wird das Pistazieneis vom niederländischen Hersteller De Jongs Ijs und war in den Filialen von Lidl Österreich erhältlich. Der Discounter betont, das eigene Unternehmen "legt laut eigenen Angaben größten Wert auf die Sicherheit seiner Produkte" und reagiere mit dem Rückruf auf mögliche Gesundheitsrisiken.
Rückgabe und Erstattung
Kundinnen und Kunden können die betroffene Packung in jeder Lidl-Österreich-Filiale zurückgeben. Den vollen Kaufpreis erhalte man auch ohne Vorlage des Kassenbons, teilte das Unternehmen mit. Damit soll der Rückruf möglichst unkompliziert ablaufen.
Für Fragen steht der Lidl-Österreich-Kundenservice unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/500 810 zur Verfügung, erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 7.30 und 18.00 Uhr. Auf der Website des Unternehmens können Verbraucherinnen und Verbraucher zudem weitere Informationen abrufen.
Hintergrund: Allergierisiko bei Cashewkernen
Allergische Reaktionen auf Cashewkerne reichen von Hautausschlägen und Juckreiz bis hin zu schweren, lebensbedrohlichen Schocks. Wer nach dem Verzehr des betroffenen Produkts Symptome bemerkt, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Der Handel empfiehlt, die Verpackung auf die genannte Chargenkennung zu prüfen.
Der aktuelle Fall reiht sich in eine Serie von Lebensmittelrückrufen in Österreich in den vergangenen Jahren ein, bei denen nicht deklarierte Allergene die Auslöser waren. Behörden und Handel verweisen in solchen Fällen regelmäßig auf die Pflicht zur genauen Kennzeichnung sowie auf die Wichtigkeit klarer Rückgabeweg.
Reaktion und nächste Schritte
Lidl Österreich kündigte an, die Ursache für die mögliche Verunreinigung gemeinsam mit dem Hersteller zu untersuchen, um vergleichbare Vorfälle künftig zu vermeiden. Bis zum Abschluss der Prüfung werden betroffene Packungen konsequent aus dem Verkauf genommen.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die unsicher sind, ob sich die Charge bereits bei ihnen im Kühl- oder Gefrierschrank befindet, können die Kennung D2W50J25R1 sowie das Mindesthaltbarkeitsdatum 08. Dezember 2027 auf der Verpackung prüfen und das Produkt gegebenenfalls zurückbringen.
Der Rückruf wurde am 13. Juli 2026 öffentlich gemacht. Lidl Österreich bedankt sich bei den Kundinnen und Kunden für ihr Verständnis und ihre Mithilfe.
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