Lehrervertreter in Österreich erwarten mit Beginn des neuen Schuljahres Konflikte um das gesetzliche Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren, das laut Schulunterrichtsgesetz auch die Eltern in die Pflicht nimmt.

Der Paragraph 43a des Schulunterrichtsgesetzes, überschrieben mit „Schutz der kindgerechten Entwicklungs- und Entfaltungsfreiheit", untersagt weiblichen Schülern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr das Tragen eines Kopftuchs, das „den Kopf nach islamischen Traditionen bedeckt". Die Regelung verpflichtet zugleich die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, für die Einhaltung zu sorgen.

Der Vorsitzende der Lehrergewerkschaft, Paul Kimberger, wies darauf hin, dass ein gültiges Gesetz unabhängig von der persönlichen Meinung umzusetzen sei. „Ein geltendes Gesetz ist umzusetzen, ob ich jetzt selber dafür oder dagegen bin", sagte Kimberger. Damit bekräftigte er die Erwartung, dass die Bestimmung an den Schulen auch tatsächlich angewendet werde.