Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen hat Revision gegen ihre Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Geldern eingelegt, wie französische Medien am Dienstag unter Verweis auf die Justiz berichteten.

Die Revision wurde nach Angaben aus Justizkreisen zwischen dem 7. und dem 17. Juli beim Kassationsgerichtshof eingereicht. Auch weitere RN-Funktionäre gingen zwischen dem 7. und dem 17. Juli beim Kassationsgerichtshof in Revision. Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Berufungsurteil auf eine Revision verzichtet. „Das berichteten französische Medien unter Verweis auf die Justiz heute.

Hintergrund: Veruntreuung von EU-Geldern

Ein Berufungsgericht hatte gegen Le Pen eine einjährige Haftstrafe mit Fußfessel verhängt. „Eine von einem Berufungsgericht verhängte einjährige Haftstrafe mit Fußfessel wird somit vorläufig nicht vollstreckt. Durch die Revision ist der Vollzug der Fußfesselstrafe bis zur Entscheidung des Kassationsgerichts ausgesetzt.