Landgericht Chemnitz verhängt lebenslange Haft wegen Mordes an Ehefrau
Chemnitz, 05 Juni 2026
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Kurzfassung
Das Landgericht Chemnitz hat einen 38-jährigen afghanischen Staatsangehörigen wegen Mordes an seiner Ehefrau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer stellte zudem eine besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausgeschlossen ist.
Chemnitz, 05 Juni 2026
Das Landgericht Chemnitz hat am Freitag einen 38-jährigen afghanischen Staatsangehörigen wegen Mordes an seiner Ehefrau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und zugleich eine besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Das Urteil wurde am Landgericht Chemnitz unter dem Vorsitz von Richter Janko Ehrlich verkündet, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Frau im September 2025 in Chemnitz getötet hatte. Wegen der festgestellten besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit der Revision angefochten werden.
Nach den Feststellungen des Gerichts schlug der Mann seine Frau mit der stumpfen Seite eines Fleischerbeils mit großer Wucht auf Kopf, Hals und Oberkörper. Das Tatwerkzeug wurde sichergestellt. Die Frau erlitt dabei schwere Verletzungen und wurde nach einer Auseinandersetzung in ein Krankenhaus gebracht, wo sie kurze Zeit später ihren Verletzungen erlag. Augenzeugen hatten den Notruf gewählt.
Hintergrund der Tat
Als Motiv nannte das Gericht die Trennung der Frau von dem Mann. In einer Äußerung, die in den Verhandlungen dokumentiert wurde, hatte der Verurteilte über seine Ehefrau gesagt: 'Sie gehört mir oder der Erde.' Diese Aussage wertete die Kammer als Ausdruck eines Besitzanspruchs, der die Tat explanationsbedürftig mache.
Die gemeinsamen Kinder des Paates traten im Verfahren als Nebenkläger auf. Der 13-jährige Sohn musste laut den Feststellungen des Gerichts miterleben, wie seine Mutter verblutete. Das Gericht sprach jedem Kind eine Hinterbliebenenrente in Höhe von 15.000 Euro zu, wie aus der Urteilsbegründung hervorgeht.
Die Tat hatte sich in Chemnitz in Sachsen ereignet. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, seine Frau vorsätzlich und mit erheblicher körperlicher Gewalt getötet zu haben. Die Verteidigung hatte sich nach Angaben aus dem Gerichtsumfeld zu den Vorwürfen eingelassen; die Kammer folgte dieser Einlassung jedoch nicht und kam zu dem Schuldspruch wegen Mordes.
Besondere Schwere der Schuld
Im deutschen Strafrecht sieht Paragraph 211 des Strafgesetzbuchs für Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Mit der zusätzlichen Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, die das Landgericht Chemnitz hier traf, wird die Mindestverbüßungsdauer deutlich erhöht, sodass eine Haftentlassung nach 15 Jahren in aller Regel ausgeschlossen ist. Damit geht das Urteil über die reguläre Höchststrafe hinaus in deren Wirkungsweise hinein.
Die Verhandlungen hatten die persönlichen Umstände der Beteiligten umfassend beleuchtet. Die Kammer befasste sich dabei auch mit der Frage, inwieweit kulturelle oder persönliche Hintergründe eine Rolle spielten. Für die strafrechtliche Bewertung sei dies jedoch nicht entscheidend gewesen, betonte die Gerichtssprecherin. Maßgeblich sei das eigene Handeln des Angeklagten gewesen.
Die Nebenklagevertretung, die die Interessen der Kinder vertrat, hatte im Verfahren auf eine möglichst hohe Strafe gedrängt. Mit der lebenslangen Freiheitsstrafe und der festgestellten besonderen Schwere der Schuld wurde diesem Anliegen weitgehend entsprochen. Die Kinder erhalten zudem die zugesprochene Hinterbliebenenrente, um sie finanziell abzusichern.
Stellung der Kinder im Verfahren
Über die Frage einer möglichen Revision wird nach Ablauf der Frist entschieden. Bis dahin gilt der Verurteilte als mutmaßlicher Täter im rechtlichen Sinne, wobei das Urteil erst mit Rechtskraft endgültig wird. Sollte die Revision verworfen werden, wäre die lebenslange Haftstrafenverbüßung mit der erschwerten Entlassungsperspektive endgültig.
Die Tat hatte in Chemnitz und darüber hinaus für Aufmerksamkeit gesorgt, weil sie das Thema Femizid – also die Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts – in den Vordergrund rückte. Beratungsstellen und Frauenrechtsorganisationen nutzten den Fall, um auf Warnzeichen und Hilfsangebote für Betroffene häuslicher Gewalt hinzuweisen. Auch die Rolle von Kindern als Zeugen und Mittler solcher Taten wurde dabei hervorgehoben.
Femizid und Hilfsangebote
Die sächsische Justiz verwies darauf, dass Opfer häuslicher Gewalt in Sachsen auf ein Netzwerk aus Schutzunterkünften, Beratungsstellen und polizeilichen Anlaufstellen zurückgreifen können. Im aktuellen Fall hatte die Trennung der Frau offenbar nicht zu einer ausreichenden räumlichen Distanz geführt. Dies sei ein typisches Muster, auf das Fachstellen seit langem hinweisen.
Die mündliche Urteilsbegründung hob hervor, dass die Tat Ausdruck eines übersteigerten Besitzdenkens gewesen sei. Die Aussage des Angeklagten über seine Frau – 'Sie gehört mir oder der Erde' – wurde als zentrale Erklärung für die Tatmotivation gewertet. Die Kammer sah darin ein klares Bekenntnis zu einem Eigentumsanspruch, der über das Leben der Frau verfügte.
Das Verfahren endete mit dem Schuldspruch wegen Mordes, der lebenslangen Freiheitsstrafe und der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in diesem Fall praktisch ausgeschlossen. Das Urteil wird nun mit der Zustellung an die Verfahrensbeteiligten formal zugänglich, bevor die Revisionsfrist zu laufen beginnt.
Fragen & Antworten
Wer wurde in Chemnitz wegen Mordes an seiner Ehefrau verurteilt?
Das Landgericht Chemnitz verurteilte einen 38-jährigen afghanischen Staatsangehörigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Vorsitzender Richter war Janko Ehrlich.
Was geschah im September 2025 in Chemnitz?
Der Mann schlug seine Frau nach Überzeugung des Gerichts mit der stumpfen Seite eines Fleischerbeils auf Kopf, Hals und Oberkörper, woraufhin sie an den Folgen starb.
Warum ist die Strafe in diesem Mordfall besonders hart?
Zusätzlich zur lebenslangen Freiheitsstrafe stellte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausgeschlossen ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Chemnitz: Lebenslange Haft nach Mord an Ehefrau | nachrichten360