Im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian hat die Verteidigung der Angeklagten Gina H. vor dem Landgericht Rostock ein Kreuzverhör verweigert.
Im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian hat die Verteidigung der Angeklagten Gina H. vor dem Landgericht Rostock ein Kreuzverhör verweigert. Wie aus dem Verhandlungstag am Dienstag hervorging, lehnten die Anwälte der Angeklagten eine entsprechende Befragung ab.
Zuvor war vor Gericht eine Erklärung der Angeklagten verlesen worden. Darin sagte sie, sie habe den Fundort des Leichnams, einen Tümpel bei Klein Upahl (Landkreis Rostock), am 13. Oktober erstmals gesehen. Sie sagte in einer vor dem Landgericht Rostock verlesenen Erklärung, dass sie den Fundort des Leichnams, einen Tümpel bei Klein Upahl (Landkreis Rostock), am 13. Oktober erstmals gesehen habe.
