Die Staatsanwaltschaft Schwerin bearbeitet nach dem Tod des Buckelwals „Timmy“ eine dreistellige Zahl an Strafanzeigen und Hinweisen, die von unterlassener Hilfeleistung bis zu kuriosen Hilfsangeboten reichen.

Der Fall des Buckelwals, der wochenlang vor der deutschen Ostseeküste strandete und schließlich tot an einem dänischen Strand angespült wurde, beschäftigt nun die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern. Wie der Sprecher der Schweriner Staatsanwaltschaft, Jonas Krüger, mitteilte, liegen seiner Behörde mehrere hundert Eingaben vor – ein Phänomen, das es in diesem Ausmaß zuvor nicht gegeben habe. „Diese Masse an Eingaben sei für die Staatsanwaltschaft seines Wissens ein neues Phänomen“, so Krüger.

Die Eingaben stammen nicht nur aus Mecklenburg-Vorpommern, sondern aus ganz Deutschland. Aufgrund der Zuständigkeitsregeln landen sie jedoch alle in Schwerin. Das Amtsgericht Wismar ist für das Gebiet vor der Insel Poel zuständig, wo sich der Wal lange aufhielt, weshalb die Schweriner Staatsanwaltschaft die Verfahren bearbeiten muss. Wer anderswo in Deutschland online Anzeige erstattet, löst eine Kette aus: Die Polizei leitet den Fall an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft weiter, die ihn wiederum nach Schwerin schickt.