Hohe Suizidrate in österreichischen Hafteinrichtungen: Volksanwaltschaft fordert bessere Prävention
Wien, 24. Juli 2025
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Kurzfassung
Eine Anfragebeantwortung des Justizministeriums dokumentiert 387 Todesfälle in österreichischen Justizanstalten zwischen 2015 und 2024, davon 101 durch Suizid. Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP) sprach von alarmierenden Zahlen und forderte eine zweite Suizidrisiko-Einschätzung nach acht bis zwölf Haftwochen.
Das österreichische Justizministerium hat auf eine parlamentarische Anfrage hin 387 Todesfälle in heimischen Justizanstalten zwischen 2015 und 2024 offengelegt, von denen 101 auf Suizid zurückgingen – allein 38 davon in Untersuchungshaft. Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP) bezeichnete die Zahlen als alarmierend und forderte eine zweite Risiko-Einschätzung nach den ersten Haftwochen.
Hintergrund: 387 Todesfälle in zehn Jahren
Die Antwort des Justizministeriums auf eine parlamentarische Anfrage, datiert auf den 8. Juni, zeigt das Ausmaß der Todesfälle im österreichischen Strafvollzug über ein ganzes Jahrzehnt. Demnach starben zwischen 2015 und 2024 insgesamt 387 Menschen in Justizanstalten, 101 davon durch Suizid. Auf die Untersuchungshaft (U-Haft) entfielen 72 Todesfälle – von denen 38 Suizide waren, also mehr als jeder zweite Todesfall in U-Haft.
In der Strafhaft, also dem Vollzug rechtskräftiger Freiheitsstrafen, starben nach Angaben des Ministeriums 39 Menschen durch Suizid. Im Maßnahmenvollzug – der Unterbringung nach dem Strafgesetzbuch für psychisch auffällige oder suchtkranke Straftäter – waren es 24 Suizide im selben Zeitraum. Todesfälle, bei denen es sich nicht um Suizid handelte, wurden in der Anfragebeantwortung in der Sammelkategorie „Sonstige" zusammengefasst, darunter natürlicher Tod, gewaltsamer Tod beziehungsweise Überdosis, Unfall oder ungeklärte Todesursache.
Reaktion der Volksanwaltschaft
Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP) reagierte auf die Zahlen mit deutlichen Worten. „Die Beantwortung der Anfrage verdeutlicht, was wir schon lange sagen: Die Suizidzahlen im heimischen Strafvollzug sind alarmierend", erklärte sie gegenüber der APA. Sie verwies darauf, dass die Volksanwaltschaft bereits im vergangenen Herbst auf die prekären Bedingungen – Überbelegung und Personalmangel – und die hohe Suizidrate hingewiesen hatte.
Fünf-Jahres-Bilanz der Volksanwaltschaft
Die Volksanwaltschaft hatte in den vergangenen fünf Jahren (2020 bis 2025) insgesamt 235 versuchte Suizide und 60 vollendete Suizide in österreichischen Haftanstalten registriert. Allein im Jahr 2024 verzeichnete die Volksanwaltschaft 59 Suizidversuche und 8 Suizide – ein trauriger Rekord. Bis Mitte Juli 2025 waren es nach Angaben der Volksanwaltschaft bereits 31 Suizidversuche und 7 vollendete Suizide im laufenden Jahr.
Erst Anfang Juli hatte eine Untersuchungskommission, die Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) nach dem Tod eines Häftlings in der Justizanstalt Hirtenberg (JA Hirtenberg) eingesetzt hatte, systemische Mängel im Strafvollzug gemeldet. Besonders Defizite im Umgang mit psychisch beeinträchtigten Personen standen im Fokus des Berichts.
Fachkommission und Justizministerin
Schwarz knüpfte an die bestehende Diskussion an und appellierte an das Justizministerium, die Suizidprävention für Inhaftierte zu verbessern. Konkret forderte sie eine zweite Einschätzung des Suizidrisikos nach den ersten acht bis zwölf Wochen der Haft. Im Jahr 2023 hatte eine vom Justizministerium eingesetzte Expert:innengruppe, an der auch die Volksanwaltschaft beteiligt war, 48 Empfehlungen zur Suizidprävention erarbeitet – darunter ebenfalls jene zu einer zweiten Risiko-Beurteilung.
Die Volksanwaltschaft bekräftigte ihre Forderung nach einer besseren Suizidprävention in Haft. Das Magazin „Campus a" hatte zuerst über die Anfragebeantwortung berichtet und darauf hingewiesen, dass in der Sammelkategorie „Sonstige" möglicherweise weitere Suizide verborgen sein könnten, etwa wenn Häftlinge durch eine Überdosis sterben. Das Justizministerium äußerte sich auf Nachfrage von „Campus a" und APA zunächst nicht.
Strukturelle Ursachen
Die österreichische Volksanwaltschaft hatte im Vorjahr die hohe Suizidrate in Haft auf prekäre Rahmenbedingungen zurückgeführt: überfüllte Anstalten und gleichzeitig ein Mangel an Personal. Diese strukturellen Probleme sehen Kritiker als Mitursache dafür, dass gefährdete Insassen zu wenig Aufmerksamkeit und Betreuung erhalten.
Anders als im Strafvollzug üblich, sieht die parlamentarische Anfragebeantwortung die höchste Suizidrate im besonders vulnerablen Bereich der Untersuchungshaft. Wer in U-Haft sitzt, ist meist noch nicht rechtskräftig verurteilt, also unschuldig im juristischen Sinne, und befindet sich oft unter extremer psychischer Belastung. Die Statistik weist für U-Häftlinge ein Suizidrisiko aus, das gemessen am Bevölkerungsschnitt deutlich erhöht ist.
Die Zahlen werden auch vor dem Hintergrund einer ohnehin angespannten Personalsituation in den österreichischen Justizanstalten diskutiert. Pflege- und Betreuungspersonal, Psycholog:innen und Vollzugsbedienstete fehlen, gleichzeitig steigt die Zahl der Inhaftierten. Die Volksanwaltschaft sieht darin einen Teufelskreis aus Überlastung, sinkender Beobachtungsdichte und steigenden Suizidrisiken.
Hilfsangebote und Prävention
Auf politischer Ebene steht Justizministerin Sporrer (SPÖ) unter Druck, die Empfehlungen der Expert:innengruppe von 2023 endlich vollständig umzusetzen. Bisher ist offen, welche der 48 Vorschläge tatsächlich in den Vollzugsanstalten angekommen sind. Auch die Frage, wie die Überbelegung reduziert werden kann, bleibt unbeantwortet.
Die Volksanwaltschaft will das Thema weiterverfolgen und kündigte an, die Suizidprävention in den nächsten Berichten an den Nationalrat stärker zu adressieren. Klar ist: Österreichs Haftanstalten brauchen nicht nur mehr Personal und Platz, sondern auch verlässliche Frühwarnsysteme, um gefährdete Insassen frühzeitig zu erkennen und aufzufangen.
Die Suizidprävention in Haft ist nach Angaben des Gesundheitsministeriums überregional organisiert. Das Suizidpräventionsportal www.suizid-praevention.gv.at bietet Kontaktdaten zu Hilfsdiensten. Für akute psychische Krisen steht der Telefonseelsorge-Notruf in Österreich kostenlos und rund um die Uhr unter der Nummer 142 zur Verfügung. Auch die Jugend-Plattform www.bittelebe.at richtet sich gezielt an junge Menschen in belastenden Situationen.
Ausblick
Die nächste Bewährungsprobe für die Reform der Suizidprävention dürfte die parlamentarische Behandlung des nächsten Volksanwaltschaftsberichts werden. Beobachter:innen erwarten, dass die Volksanwaltschaft ihre Forderung nach einer zweiten Risiko-Einschätzung nach acht bis zwölf Haftwochen nochmals bekräftigen wird. Das Justizministerium hat sich bislang weder zu den Forderungen noch zu der APA-Anfrage geäußert.
Fragen & Antworten
Wie viele Menschen sind zwischen 2015 und 2024 in österreichischen Haftanstalten gestorben?
Laut Anfragebeantwortung des Justizministeriums waren es 387 Todesfälle, davon 101 durch Suizid. In der Untersuchungshaft starben 72 Menschen, 38 davon durch Suizid.
Was fordert die Volksanwaltschaft in Reaktion auf die Zahlen?
Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP) verlangt bessere Suizidprävention und konkret eine zweite Risiko-Einschätzung nach acht bis zwölf Haftwochen. Die Volksanwaltschaft sieht strukturelle Probleme wie Überbelegung und Personalmangel als Mitursachen.
Welche Kommission wurde nach dem Tod in Hirtenberg eingesetzt?
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) berief eine Untersuchungskommission nach dem Tod eines Häftlings in der Justizanstalt Hirtenberg ein. Anfang Juli meldete die Kommission systemische Mängel, insbesondere beim Umgang mit psychisch beeinträchtigten Personen.
Suizidrate in U-Haft: Volksanwaltschaft schlägt Alarm | nachrichten360