Die für Samstag geplante Großdemonstration gegen neue Gaskraftwerke darf nicht direkt vor dem Werkstor des Gersteinwerks in Werne starten, wie das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag entschied.
Das Gericht wies damit die Beschwerde des Veranstalters der Kundgebung 'Zukunft statt Gas – Energiewende verteidigen' zurück. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen Eilantrag abgelehnt. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist nicht anfechtbar.
Die Polizei hatte den alternativen Versammlungsort auf Höhe einer Kläranlage festgelegt, mehrere hundert Meter vom Kraftwerkstor entfernt. Sie begründete dies mit öffentlichen Aufrufen zu Massenaktionen und Störungen gegen das Kraftwerk.
