Eine für Samstag geplante Klima-Demonstration darf nicht direkt am Werkstor des Gaskraftwerks Gersteinwerk in Werne starten, nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster eine entsprechende Entscheidung der Vorinstanz bestätigt hat.

Gerichtliche Entscheidung

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte bereits am Donnerstag einen Eilantrag des Veranstalters der Demonstration „Zukunft statt Gas – Energiewende verteidigen“ abgelehnt. Die Polizei hatte zuvor angeordnet, dass der Auftakt der Versammlung nicht unmittelbar vor dem Tor des Kraftwerks stattfinden darf, sondern mehrere hundert Meter entfernt auf Höhe einer Kläranlage.

Die Polizei begründete ihre Entscheidung mit öffentlichen Aufrufen zu Massenaktionen und Störungen gegen das Kraftwerk. Der 15. Senat des OVG erklärte, es gebe keine Zweifel daran, dass es durch einzelne Teilnehmer zu Störaktionen gegen kritische Infrastruktureinrichtungen auf dem Kraftwerksgelände und dem gegenüberliegenden Umspannwerk kommen könnte.