Luxemburg, 04 Juni 2026

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Donnerstag entschieden, dass die Kürzung von Asylleistungen in Deutschland für Schutzsuchende, für die ein anderer EU-Staat zuständig ist, gegen die EU-Aufnahmerichtlinie verstößt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Donnerstag entschieden, dass die in Deutschland praktizierte Kürzung von Asylleistungen für Schutzsuchende in sogenannten Dublin-Verfahren gegen geltendes EU-Recht verstößt. Das Gericht stellte fest, dass die bisherige deutsche Praxis, betroffene Personen lediglich mit Unterkunft, Verpflegung und Hygienemitteln zu versorgen, ihnen aber Bargeld etwa für Kleidung, Fahrkarten oder Telekommunikation zu verweigern, mit der EU-Aufnahmerichtlinie unvereinbar ist. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, einen angemessenen Lebensstandard sicherzustellen, der die körperliche und geistige Gesundheit der Betroffenen schützt.