EU-Parlament will einheitliche Vergewaltigungsdefinition
Das Europäische Parlament hat sich für eine EU-weit einheitliche Definition von Vergewaltigung ausgesprochen, die auf dem Grundsatz "Ja heißt Ja" basiert.
Mehrheit der Abgeordneten stimmt für Positionierung
Eine Mehrheit der EU-Abgeordneten votierte für ein Positionspapier, das die EU-Kommission und die 27 Mitgliedstaaten zum Handeln auffordert. Damit soll sichergestellt werden, dass sexuelle Handlungen nur dann als einvernehmlich gelten, wenn alle Beteiligten explizit zugestimmt haben und körperlich sowie geistig dazu in der Lage sind.
Der Vorstoß stößt jedoch auf unterschiedliche Reaktionen. Während Länder wie Schweden und Spanien bereits nach dem "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip verfahren, setzen andere Staaten wie Österreich weiterhin Gewalt als Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung voraus. In Deutschland gilt seit einer Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 der Grundsatz "Nein heißt Nein".
Widerstand und Kritik an früheren Versuchen
Bereits vor etwa zwei Jahren war ein ähnlicher Vorstoß zur Einführung einer einheitlichen Definition gescheitert, vor allem aufgrund des Widerstands aus Deutschland und Frankreich. Beide Länder hatten argumentiert, eine solche Regelung liege nicht in der Kompetenz der EU und sei rechtlich angreifbar.
Elisabeth Dieringer, FPÖ-Abgeordnete im EU-Parlament, kritisierte die aktuelle Debatte: "Die Diskussion geht völlig an der veränderten Sicherheitslage durch Migration und deren Auswirkungen auf die Vergewaltigungszahlen vorbei."

