Meta verstößt gegen EU-Jugendschutz bei Facebook und Instagram

Die Europäische Kommission hat den Meta-Konzern kritisiert, weil Facebook und Instagram Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor nicht altersgerechten Inhalten schützen.

Verstoß gegen den Digital Services Act

Die Brüsseler Behörde sieht in den aktuellen Maßnahmen des Tech-Unternehmens einen Verstoß gegen den Digital Services Act (DSA). Dieser verpflichtet große Online-Plattformen, wirksame Schutzmechanismen für Minderjährige einzuführen. Laut der EU-Kommission reichen die bestehenden Alterskontrollen von Meta nicht aus, um sicherzustellen, dass sich nur Nutzer ab 13 Jahren registrieren – obwohl dies in den Nutzungsbedingungen festgelegt ist.

Besonders kritisch bewertet die Kommission, dass Meta wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert, die zeigen, wie gefährdend die Plattformen für jüngere Kinder sein können. Studien belegen, dass diese Altersgruppe besonders anfällig für schädliche Inhalte oder psychische Belastungen durch soziale Medien ist.

Unzureichende Alterskontrollen

Trotz der formalen Altersbeschränkung gelingt es Kindern unter 13 Jahren nach wie vor, Konten bei Facebook und Instagram anzulegen. Die EU-Kommission moniert, dass Meta keine ausreichenden technischen oder organisatorischen Maßnahmen ergreift, um dies zu verhindern.

Der DSA sieht vor, dass Plattformen mit besonders hohem Risiko – wie soziale Netzwerke – verpflichtet sind, Minderjährige aktiv zu schützen. Dazu zählen nicht nur Altersverifikationen, sondern auch die Filterung von Inhalten, die für junge Nutzer ungeeignet sind. Die Brüsseler Behörde fordert nun Nachbesserungen, um die Einhaltung der EU-Vorgaben sicherzustellen.