Ermittlungen nach Tod eines 50-jährigen Häftlings in der JA Josefstadt: Staatsanwaltschaft prüft fahrlässige Tötung
Wien, 10. Juli 2026
AI-generated image (z-image via Kie.ai)
Kurzfassung
Nach dem Tod eines 50-jährigen Häftlings in der Justizanstalt Wien-Josefstadt ermittelt die Staatsanwaltschaft Korneuburg wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Ein gerichtsmedizinisches Gutachten sieht eine „nicht optimale Versorgungskette" und systemische Mängel, ohne mechanische Gewalteinwirkungen feststellen zu können.
Die Staatsanwaltschaft Korneuburg ermittelt im Zusammenhang mit dem Tod eines 50-jährigen Häftlings, der am 27. August 2025 in der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt an einer Medikamentenvergiftung gestorben ist, gegen einen noch nicht näher eingegrenzten Personenkreis wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung.
Wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte, wird „umfassend und in alle Richtungen ermittelt". Sprecherin Mechtler sagte, es solle überprüft werden, „ob jemandem ein Fehlverhalten vorgeworfen werden muss". Die Ermittlungen richteten sich nicht nur gegen Beamte der JA Josefstadt, „sondern den gesamten, mit dem Sachverhalt befasst gewesenen Personenkreis", wie die Sprecherin erläuterte.
Daneben läuft ein „amtswegiges Prüfverfahren", wie eine Sprecherin der APA am Mittag bestätigte. Eine umfassende interne Prüfung des Vorfalls sei im Gange, hieß es aus dem Justizministerium: „Deren Ergebnis ist auch vom Ausgang des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens abhängig." Der Volksanwaltschaft ist der Fall ebenfalls bekannt.
Hintergrund: Ein Todesfall mit Vorgeschichte
Der 50-Jährige – irischer Staatsbürger und Vater einer vierjährigen Tochter – war zuletzt an einer Salzburger Adresse wohnhaft und wurde Mitte Februar 2025 fest- und in weiterer Folge in Untersuchungshaft genommen. Nach dem Tod war bereits zuvor eine von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) eingesetzte Untersuchungskommission zu dem Schluss gekommen, dass es im Strafvollzug systemische Mängel gibt und erheblicher Reformbedarf besteht.
Die Untersuchungskommission hatte in der Vorwoche auf organisatorische Defizite hingewiesen. Das nun vorliegende gerichtsmedizinische Gutachten, das der APA vorliegt, hält fest: „Fassbare Anhaltspunkte für andere dem Tod vorangegangene grobe mechanische Gewalteinwirkungen oder Misshandlungen waren nicht zu eruieren"; der Gutachter sieht in seiner Expertise aber „eine nicht optimale Versorgungskette bzw. Kommunikation zwischen den beteiligten Organisationen und Personen".
Das gerichtsmedizinische Gutachten im Detail
Der Sachverständige geht davon aus, dass bei dem Häftling schon kurze Zeit nach Fahrtantritt aus Salzburg „Symptome einer Quetiapinintoxikation vorlagen". Quetiapin ist ein starkes Antidepressivum. Laut Aktenlage wurde der 50-Jährige in einem Rollstuhl zum Einsatzfahrzeug gebracht, wo er sich geweigert haben soll aufzustehen. „Deshalb wurde er im Rollstuhl ins Fahrzeug gehoben und angegurtet, wo er sich dann wiederholt ‚ruckartig nach vorn' bewegt haben soll", heißt es im Gutachten.
Während der Fahrt nach Wien wäre aus Sicht des Gerichtsmediziners eine „unverzügliche Beiziehung ärztlicher Hilfe bei merkbarer Benommenheit" sinnvoll gewesen, ebenso eine „längere klinische Beobachtung" im Spital in Niederösterreich und eine „umgehende psychiatrische Vorstellung beim Verdacht auf eine suizidale Medikamentenintoxikation". Diese Schritte seien unterblieben. In jedem Fall hätte „eine rechtzeitige Ankündigung" des Transports in die JA Josefstadt „entsprechende personelle bzw. organisatorische Vorkehrungen" möglich gemacht, wird im Gutachten dargetan.
Chronologie des letzten Tages
Beamte der JA Hirtenberg, die den Mann am Krankenbett bewachten, gaben laut Aktenlage an, er sei gegen 11.00 Uhr aufgewacht und habe sich „unruhig, unkooperativ und aggressiv" verhalten. Er soll versucht haben, „aus dem Rollstuhl zu rutschen", wie in einem Protokoll festgehalten wird. Der 50-Jährige wurde in der Folge in die JA Josefstadt überstellt und nicht in eine weitere Klinik.
In der JA Josefstadt ließ er sich nach Darstellung der Justizwache wiederholt zu Boden fallen, sei dabei aber „ansprechbar" gewesen. „In der Zelle habe sich der Mann wieder ‚fallen gelassen', plötzlich habe sich sein Zustand ‚verschlechtert'"; der Mann sei von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr in der Früh nicht ansprechbar gewesen. Die Notfallversorgung in der JA Josefstadt bezeichnet der Gerichtsmediziner als „sachgerecht".
Offene Fragen und Verlauf der Ermittlungen
Unklar ist, wie der 50-Jährige in der Salzburger JA in den Besitz der vielen Tabletten gekommen ist. Mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit könne laut Gutachten nicht gesagt werden, „ob der kritische Zustand für die Beamten erkennbar war (…) und ob der Tod des Mannes (…) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert hätte werden können". Der Gutachter beantwortet diese Fragen ausdrücklich nicht mit der für eine Verurteilung nötigen Sicherheit.
Aus dem Justizministerium hieß es am Freitagnachmittag: „Zum konkreten Fall können wir aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens derzeit keine näheren Angaben machen". Die internen Prüfungen dauern an, ihr Ergebnis hänge vom Ausgang des strafrechtlichen Verfahrens ab. Die Volksanwaltschaft sei informiert; ob sie eigene Schritte einleitet, blieb zunächst offen.
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die prekäre Lage im österreichischen Strafvollzug. Erst zu Wochenbeginn hatte die Untersuchungskommission systemische Mängel aufgezeigt, nun folgt der nächste Todesfall in einer Wiener Haftanstalt. Beobachter rechnen damit, dass die Reformdebatte an Fahrt aufnehmen wird; konkrete Maßnahmen wurden bisher nicht angekündigt.
Reaktionen und politische Dimension
Mit dem Tod des Häftlings ist zudem die Frage verbunden, wie die Justiz mit psychisch auffälligen Inhaftierten umgeht. Quetiapin zählt zu den stärksten verfügbaren Antidepressiva; die Vergiftung durch die Einnahme in suizidaler Absicht gilt als typisches Risiko bei derartigen Wirkstoffen. Der Gutachter empfiehlt daher für vergleichbare Fälle eine psychiatrische Vorstellung sowie eine lückenlose Beobachtung während des Transports.
Das Landeskriminalamt Wien und die Staatsanwaltschaft Korneuburg haben die Ermittlungen übernommen. Wie lange diese dauern werden, ist offen. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung auch für jene Bediensteten, deren Verhalten Gegenstand der Überprüfung ist.
Abschließend betont die Staatsanwaltschaft, dass sie den Fall mit „besonderer Sorgfalt" behandelt. Man werde sämtliche Spuren – medizinische, organisatorische und personelle – aufarbeiten und das Gutachten in alle Richtungen würdigen. Ob es am Ende zu Anklagen oder zu einer Einstellung kommt, hängt vom Ergebnis der noch laufenden Erhebungen ab.
Fragen & Antworten
Wer ist der verstorbene Häftling?
Es handelt sich um einen 50-jährigen irischen Staatsbürger und Vater einer vierköpfigen Tochter, der zuletzt an einer Salzburger Adresse wohnhaft war und seit Mitte Februar 2025 in Untersuchungshaft saß.
Worin sehen die Ermittler den Vorwurf?
Die Staatsanwaltschaft Korneuburg prüft den Verdacht der fahrlässigen Tötung und richtet die Ermittlungen gegen den gesamten mit dem Fall befassten Personenkreis, also nicht nur gegen Bedienstete der JA Josefstadt.
Welche Mängel nennt der Gerichtsmediziner?
Der Sachverständige sieht eine „nicht optimale Versorgungskette" und beanstandet vor allem die fehlende ärztliche Beiziehung während des Transports sowie die unterbliebene psychiatrische Vorstellung, sieht aber keine Hinweise auf mechanische Gewalt.
Tod Häftling JA Josefstadt: Ermittlungen wegen fahrlässiger | nachrichten360