Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich darauf verständigt, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich bereits ab dem ersten Krankheitstag vorzuschreiben, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag ankündigte.

Hintergrund: Ausnahmen für Betriebe möglich

Die schwarz-rote Koalition in Berlin will mit strengeren Vorgaben für Krankschreibungen gegen hohe Fehlzeiten in Unternehmen vorgehen. Künftig ist der gesetzliche Regelfall, dass verpflichtend ab dem ersten Fehltag eine Krankschreibung vom Arzt vorgelegt werden muss. Bislang ist eine ärztliche Bescheinigung erst ab dem vierten Krankheitstag Pflicht. Der Entgeltfortzahlungsgesetz müsste für die Reform angepasst werden.