BGH-Urteil: Rückkehrpflicht für Mietwagen bestätigt | nachrichten360
BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen: Uber und Bolt müssen nach jeder Fahrt zum Firmensitz
Karlsruhe, 03. Juni 2026
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Kurzfassung
Der Bundesgerichtshof hat die seit Jahrzehnten geltende Rückkehrpflicht für Mietwagen bestätigt. Fahrzeuge von Vermittlern wie Uber und Bolt dürfen demnach nicht an Bahnhöfen oder in Innenstädten auf neue Kunden warten. Der Konflikt mit der Taxi-Branche über Mindestpreise und Wettbewerbsbedingungen dürfte damit aber noch nicht beendet sein.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Mittwoch die Rückkehrpflicht für Mietwagen bestätigt und damit Vermittler wie Uber und Bolt verpflichtet, nach jeder Fahrt zum Firmensitz zurückzukehren, statt in Innenstädten oder an Bahnhöfen auf neue Fahrgäste zu warten.
Die Karlsruher Richter wiesen die Klage eines Kölner Taxigenossenschaftsverbands ab, der gegen ein Mietwagenunternehmen vorgegangen war, das Fahrten über Uber X vermittelt. Der Fall dreht sich um einen konkreten Vorfall: Nach Angaben des BGH parkte ein Fahrer nach dem Absetzen eines Fahrgastes am Kölner Hauptbahnhof von 10.10 bis 10.22 Uhr an Ort und Stelle, anstatt sofort zum Firmensitz zurückzufahren. Genau dieses Verhalten verstoße gegen die sogenannte Rückkehrpflicht, urteilte das Gericht.
Worum es in dem Verfahren ging
Der Erste Zivilsenat befasste sich mit der seit den frühen 1980er-Jahren geltenden Regelung. Schon damals hatte der Gesetzgeber klargestellt, dass Mietwagen keine öffentlichen Verkehrsmittel sind und daher weder der Beförderungspflicht noch der strengen Tarifbindung unterliegen. Als Ausgleich für diese wirtschaftlichen Freiheiten müssen sie aber nach jedem Auftrag zum Unternehmenssitz zurückkehren und dürfen sich nicht taxiähnlich in öffentlichen Bereichen bereithalten.
Im konkreten Fall hatte die Taxiruf Köln, ein Taxigenossenschaftsverband mit rund 700 Mitgliedern und etwa 1.000 Taxis, gegen das Mietwagenunternehmen geklagt, das über Subunternehmer Fahrten für Uber X anbietet. Nach Auffassung der Taxi-Branche untergräbt die Rückkehrpflicht ein zentrales Unterscheidungsmerkmal zwischen Mietwagen und Taxis.
Unterschiede zwischen Taxi und Mietwagen
Dabei ist die Rückkehrpflicht nur ein Teil eines umfassenderen Konflikts um Wettbewerbsbedingungen im deutschen Personennahverkehr. Taxis gelten in Deutschland als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs und unterliegen einer Reihe strenger Pflichten. Dazu gehören eine städtische Genehmigung, feste Tarife sowie die Beförderungspflicht, also die Verpflichtung, jeden Fahrgast unabhängig von Tageszeit, Strecke oder Ziel zu befördern. Im Gegenzug genießen sie Privilegien wie die Nutzung von Busspuren, das Befahren von Fußgängerzonen, das Warten an Taxiständen und das Anhalten auf Zuruf.
Mietwagenunternehmen dürfen Fahrten dagegen ablehnen und ihre Preise selbst festlegen, haben aber keine dieser Privilegien. Zudem ist es ihnen untersagt, in Innenstädten oder an Flughäfen auf Kunden zu warten. Genau diese Trennung sah der BGH durch das Verhalten des beklagten Fahrers verletzt.
Verfassungsrechtliche Vorgeschichte
Die Entscheidung folgt auf eine Auseinandersetzung, die das Bundesverfassungsgericht bereits 1989 grundsätzlich bestätigt hatte. Damals hieß es: "Das Verbot, Mietwagen auf öffentlichen Straßen und Plätzen taxiähnlich bereitzustellen und dort Beförderungsaufträge anzunehmen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar." Bereits 1960 hatten die Karlsruher Verfassungsrichter geurteilt, Mietwagen seien keine öffentlichen Verkehrsmittel.
Uber und Bolt sehen die Regelung seit Langem kritisch. Sie argumentieren, das Rückkehrgebot führe zu mehr Verkehr, schade der Umwelt und verteuere Fahrten für die Kunden. Aus Sicht von Uber ist die aus den 1980er Jahren stammende Regelung "ökonomischer und ökologischer Irrsinn". Man habe es begrüßt, dass sich der BGH erneut mit der Vorschrift befasse, heißt es in einer Stellungnahme.
Positionen der Vermittler
Geschäftsführer Michael Oppermann sagte, es komme auf die Einzelfallumstände an. "Sie ist aber nicht alleine entscheidend", sagte er mit Blick auf die Rückkehrpflicht. Die Branche erwarte dennoch eine grundsätzliche Klärung durch den BGH.
Die Taxi-Branche bewertet das Urteil als Bestätigung ihrer Position. Markus Brohm, zuständig beim Deutschen Landkreistag als Referatsleiter unter anderem für Verkehr, sagt: Taxis dürften nicht einem "ruinösen Wettbewerb" durch andere Verkehrsformen ausgesetzt werden, die keine solchen Pflichten haben. Auch der Bundesverband Taxi und Mietwagen sieht in der Rückkehrpflicht ein wichtiges Puzzleteil, um den Markt zu ordnen.
In Köln spitzt sich der Wettbewerb zwischen klassischen Taxis und Mietwagen seit Monaten zu. Die Stadt hat zum 1. Juni Mindestpreise für Mietwagenvermittler wie Uber und Bolt eingeführt. Demnach dürfen Mietwagenfahrten höchstens 20 Prozent unter dem regulierten Taxitarif angeboten werden. Gleichzeitig dürfen Taxis in Köln ihre Preise ebenfalls um bis zu 20 Prozent unter den festgelegten Tarifen anbieten.
Mindestpreise in Köln und NRW
Nach Angaben der Stadt sind diese Mindestpreise notwendig, um die Schieflage zwischen Mietwagen und Taxis auszugleichen und den Taxi-Betrieb als Teil des öffentlichen Nahverkehrs funktionsfähig zu halten. Aleksandar Dragicevic von Taxiruf Köln unterstützte die neuen Regeln. Ende 2025 waren in Köln bereits mehr als 1.600 Mietwagen zugelassen, während die Zahl der Taxis bei etwa 1.140 lag.
Die Entwicklung ist nicht auf Köln beschränkt. Auch andere Städte in Nordrhein-Westfalen wie Dortmund planen neue Preisregelungen für Uber und andere Vermittler. In Essen wurden Mindestpreise für Mietwagenfahrten bereits im Januar eingeführt, allerdings hat die Stadt die Regeln nach einer erfolgreichen Klage wieder lockern müssen: Vermittler dürfen ihre Preise dort inzwischen wieder frei gestalten.
Aktenzeichen und Quellen
Das Aktenzeichen der BGH-Entscheidung lautet I ZR 123/25. Die Verhandlung am Mittwoch um 8.45 Uhr wurde vom Ersten Zivilsenat geführt, der nach eigenen Angaben zu Beginn eine Entscheidung in dem Rechtsstreit verkünden wollte. Quellen für die Berichterstattung waren die BGH-Mitteilung, ein WDR-Gespräch mit Dragicevic, eine Mitteilung der Stadt Köln sowie Berichte der Deutschen Presse-Agentur.
Ausblick auf weitere Verfahren
Die juristische Auseinandersetzung dürfte mit dem Karlsruher Urteil noch nicht beendet sein. Beobachter rechnen damit, dass die grundsätzlichen Fragen zur Rückkehrpflicht in weiteren Verfahren geklärt werden, insbesondere im Hinblick auf die wachsende Bedeutung von Plattformen wie Uber und Bolt. Auch die kommunalen Mindestpreisregelungen könnten vor Gerichten weiter umkämpft bleiben.
Für Fahrgäste bedeutet das Urteil kurzfristig, dass sich an der Praxis der Mietwagenvermittlung in Deutschland vorerst wenig ändert. Fahrten bleiben weiterhin möglich, allerdings müssen die Fahrzeuge zwischen den Aufträgen zum Firmensitz zurückkehren, was tendenziell Wartezeiten verlängern und Preise stabilisieren kann. Langfristig könnte der BGH-Beschluss den Druck auf den Gesetzgeber erhöhen, das Mietwagenrecht an die digitale Vermittlungswirklichkeit anzupassen.
Fragen & Antworten
Was hat der BGH zu Mietwagen von Uber und Bolt entschieden?
Der Bundesgerichtshof hat die Rückkehrpflicht bestätigt: Mietwagenunternehmen, die für Vermittler wie Uber und Bolt Fahrten anbieten, müssen nach jeder Fahrt zum Firmensitz zurückkehren und dürfen nicht taxiähnlich an Bahnhöfen oder in Innenstädten auf neue Kunden warten.
Wer hat in Karlsruhe geklagt?
Die Taxiruf Köln, eine große Kölner Taxigenossenschaft mit rund 700 Mitgliedern und etwa 1.000 Taxis, hatte gegen ein Mietwagenunternehmen geklagt, das über Subunternehmer Fahrten für Uber X vermittelt.
Wie reagiert Uber auf das Urteil?
Uber kritisiert die seit den 1980er-Jahren geltende Rückkehrpflicht als "ökonomischer und ökologischer Irrsinn" und sieht darin ein Hemmnis für mehr Verkehr, Umwelt und günstigere Preise.