Bonn/Frankfurt, 21. Juli 2026
Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat eine Prüfung des Halbjahresabschlusses 2025 des Hamburger Gabelstaplerherstellers Jungheinrich eingeleitet, weil es konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften gebe.
Hintergrund der Prüfung
Die BaFin habe die Untersuchung bereits am 13. Juli 2025 gestartet, teilte die Behörde mit. "Es lägen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Jungheinrich Aktiengesellschaft gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat", hieß es. Geprüft werden den Angaben zufolge der veröffentlichte verkürzte Abschluss zum 30. Juni 2025 und der zugehörige Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr 2025.
