Innsbruck, 05 August 2026

Ein 14-jähriger, in Tirol wohnhafter Jugendlicher bleibt nach einer Entscheidung des Innsbrucker Landesgerichts in Untersuchungshaft, weil ihm die Staatsanwaltschaft eine schwere terroristische Straftat nach Paragraph 278c des österreichischen Strafgesetzbuchs vorwirft.

Die Anklagebehörde hatte gegen den Burschen einen entsprechenden Haftantrag gestellt, dem das Gericht in vollem Umfang stattgab. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, wird dem Jugendlichen eine Beteiligung an einer schweren terroristischen Straftat im Sinne des Paragraph 278c des Strafgesetzbuchs zur Last gelegt. Diese Bestimmung stellt unter anderem Taten unter Strafe, die geeignet sind, das öffentliche Leben schwer oder nachhaltig zu erschüttern oder die wirtschaftliche Existenz schwer zu schädigen.