Klagenfurt, 16 Juni 2026

Die Wirtschaftskammer Kärnten hat im Mai im Wirtschaftsparlament einen Antrag verabschiedet, der den Wörthersee im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan als "erheblich veränderten Wasserkörper" einstufen soll.

Der Antrag richtet sich an Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) und zielt darauf ab, die bisherige Klassifizierung des Sees als "natürlicher Wasserkörper" zu aktualisieren. Hintergrund ist die EU-Wasserrahmenrichtlinie, die für natürliche Gewässer strengere ökologische Ziele vorsieht als für erheblich veränderte Wasserkörper.

Wie die Wirtschaftskammer in dem der APA vorliegenden Antrag argumentiert, sei der Wörthersee durch die Ringkanalisation um den See, Uferverbauungen, Schifffahrt und touristische Nutzung bereits erheblich verändert. Wirtschaftskammer-Sprecher Stefan Sternad begründete den im Mai im Wirtschaftsparlament beschlossenen Antrag mit touristischer Weiterentwicklung; auch Seeeinbauten sollen weiterhin möglich sein.