Landeswahlleiter Stephan Bröchler hat wenige Wochen vor der Abgeordnetenhauswahl in Berlin darauf hingewiesen, dass auch wohnungslose Menschen in der Hauptstadt ihre Stimme abgeben können.

Wahlrecht ohne festen Wohnsitz

Das Wahlrecht in Deutschland ist nach Angaben des Landeswahlleiters nicht an einen festen Wohnsitz gebunden. Wer in Berlin gemeldet ist, wird automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen und kann an der Abstimmung teilnehmen. Auch nicht gemeldete Personen, die in der Stadt leben, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen und ihre Stimme abzugeben.

Für wohnungslose Menschen, die keinen Meldenachweis vorlegen können, sieht das Wahlrecht besondere Wege vor. Sie können sich an die Bezirkswahlämter wenden und dort mit einem einfachen Nachweis über ihren tatsächlichen Aufenthalt in Berlin in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Dieses Verfahren wird laut Bröchler seit Jahren genutzt und soll auch diesmal reibungslos funktionieren.