Verfassungsgerichtshof kippt Photovoltaik-Verbot in St. Pölten wegen Ortsbildschutz St. Pölten, 9. April 2026
Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat ein pauschales Verbot von Photovoltaikanlagen in St. Pölten aufgehoben, das mit dem Schutz des Ortsbilds begründet worden war.
## Entscheidung mit Signalwirkung Die Richter des VfGH urteilten, dass ein generelles Sichtbarkeitsverbot für Photovoltaikanlagen nicht mit höherrangigem Recht vereinbar sei. Der Fall geht nun zurück an das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich, das die Angelegenheit neu bewerten muss. Die Klage war von einer Hausbesitzerin eingereicht worden, die sich gegen die städtische Bauordnung zur Wehr setzte.
Die Entscheidung dürfte weitreichende Folgen haben, da ähnliche Regelungen in anderen Gemeinden Österreichs infrage gestellt werden könnten. Michaela Krömer, die Anwältin der Klägerin, sieht darin eine Einladung, derartige Beschränkungen juristisch anzufechten. „Sichtbarkeit ist kein starkes rechtliches Argument gegen den Ausbau erneuerbarer Energien“, sagte Krömer.
## Reaktionen und nächste Schritte Der Bundesverband Photovoltaik Austria (PV Austria) begrüßte das Urteil ausdrücklich. Der Verband wertet es als wichtiges Signal, dass sich Bürgerinnen und Bürger gegen restriktive Vorgaben zur Wehr setzen können. Auch Energiestaatssekretärin Elisabeth Zehetner äußerte sich positiv: „Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist ein wichtiges Signal“, sagte sie und betonte, dass erneuerbare Energien nicht durch pauschale Sichtbarkeitsverbote behindert werden sollten.
Die Stadt St. Pölten hat bereits erste Anpassungen an der Bauordnung vorgenommen, um dem Urteil Rechnung zu tragen. Österreich strebt bis 2040 Klimaneutralität an, wofür der Ausbau der Solarenergie als unverzichtbar gilt. Das geplante Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz soll die Umsetzung entsprechender Projekte weiter erleichtern.
Die nun anstehende Neubewertung durch das Landesverwaltungsgericht wird mit Spannung erwartet, da sie möglicherweise als Präzedenzfall für ähnliche Fälle dienen könnte. Die Klägerin und ihre Anwältin zeigen sich zuversichtlich, dass die rechtlichen Hürden für Photovoltaikanlagen künftig geringer ausfallen werden.
