Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat ein Verbot von Photovoltaik-Anlagen in St. Pölten aufgehoben, das mit dem Schutz des Ortsbilds begründet worden war.
## Weitreichende Folgen für Kommunen Das Erkenntnis des Höchstgerichts könnte bundesweit Auswirkungen auf ähnliche Einschränkungen durch Gemeinden haben, wie das Ö1-„Morgenjournal“ am Donnerstag berichtete. Der Ausbau der Sonnenenergie gilt als zentral für die Klimaneutralität Österreichs bis 2040.
St. Pölten hat laut Ö1 bereits Änderungen an der Verordnung des Bebauungsplans vorgenommen. Die Stadt reagierte damit auf die Entscheidung des VfGH, der eine Klage gegen das PV-Verbot stattgegeben hatte.
## Politische Reaktionen Energiestaatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) begrüßte das Urteil in einem Statement: „Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist ein wichtiges Signal.“ Sie betonte, dass erneuerbare Energien nicht an pauschalen Sichtbarkeitsverboten scheitern dürften.
„Erneuerbare dürfen nicht an pauschalen Sichtbarkeitsverboten scheitern“, so Zehetner weiter. Die Regierung habe im Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz ein differenziertes System vorgesehen, um solche Konflikte zu vermeiden.
## Hintergrund der Klage Der Bundesverband Photovoltaik Austria hatte gegen die Regelung in St. Pölten geklagt, die PV-Anlagen aus ästhetischen Gründen untersagte. Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hatte die Beschwerde zunächst abgewiesen, woraufhin der Verfassungsgerichtshof angerufen wurde.
Die Klägerin argumentierte, dass solche pauschalen Verbote den Ausbau erneuerbarer Energien behindern. Der VfGH folgte dieser Argumentation und erklärte die städtische Verordnung für verfassungswidrig.
## Nächste Schritte Mit der Aufhebung des Verbots müssen nun andere Gemeinden ähnliche Regelungen überprüfen. Experten erwarten, dass dies den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen in ganz Österreich beschleunigen könnte.
St. Pölten hat bereits reagiert und Änderungen am Bebauungsplan vorgenommen. Die Stadt will künftig eine differenziertere Abwägung zwischen Ortsbildschutz und Klimazielen vornehmen.
Die Entscheidung des VfGH unterstreicht die wachsende Bedeutung erneuerbarer Energien für Österreichs Klimastrategie. Bis 2040 will das Land klimaneutral werden, wofür der Ausbau von Sonnenenergie als essenziell gilt.
