Ein US-Gericht hat die Klage von Donald Trump gegen das "Wall Street Journal" wegen Verleumdung abgewiesen. Der ehemalige US-Präsident hatte die Zeitung verklagt, weil sie über einen angeblichen Glückwunschbrief an den verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein berichtet hatte.
Gericht sieht keine bösartige Absicht
Das Gericht urteilte, dass Trump nicht plausibel darlegen konnte, dass das "Wall Street Journal" mit bösartiger Absicht gehandelt habe. Die Zeitung hatte über einen angeblichen Brief berichtet, den Trump 2003 an Epstein zu dessen 50. Geburtstag geschrieben haben soll. Trump bestreitet, der Autor des Schreibens zu sein, und forderte Schadensersatz in Milliardenhöhe.
Richter Darrin P. Gayles in Florida entschied, dass die Klage keine ausreichenden Beweise für eine vorsätzliche Falschdarstellung enthalte. Die Veröffentlichung des Artikels allein reiche nicht aus, um eine Verleumdung zu begründen, so das Gericht. Trump hatte neben dem "Wall Street Journal" auch Medienmogul Rupert Murdoch verklagt, der das Blatt herausgibt.
