Ein US-Gericht hat die Klage von Donald Trump gegen das "Wall Street Journal" wegen Verleumdung abgewiesen. Der ehemalige US-Präsident hatte die Zeitung verklagt, weil sie über einen angeblichen Glückwunschbrief an den verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein berichtet hatte.
Gericht sieht keine bösartige Absicht
Das Gericht urteilte, dass Trump nicht plausibel darlegen konnte, dass das "Wall Street Journal" mit bösartiger Absicht gehandelt habe. Die Zeitung hatte über einen angeblichen Brief berichtet, den Trump 2003 an Epstein zu dessen 50. Geburtstag geschrieben haben soll. Trump bestreitet, der Autor des Schreibens zu sein, und forderte Schadensersatz in Milliardenhöhe.
Richter Darrin P. Gayles in Florida entschied, dass die Klage keine ausreichenden Beweise für eine vorsätzliche Falschdarstellung enthalte. Die Veröffentlichung des Artikels allein reiche nicht aus, um eine Verleumdung zu begründen, so das Gericht. Trump hatte neben dem "Wall Street Journal" auch Medienmogul Rupert Murdoch verklagt, der das Blatt herausgibt.
Hintergrund des Streits
Der Konflikt geht auf einen Bericht des "Wall Street Journal" zurück, der sich auf einen angeblichen Glückwunschbrief Trumps an Jeffrey Epstein bezog. Epstein, der 2019 im Gefängnis starb, war wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger verurteilt worden. Die Zeitung hatte den Brief im Zusammenhang mit einer größeren Untersuchung über Epsteins Netzwerk veröffentlicht.
Trump bestritt stets, den Brief verfasst zu haben, und warf dem "Wall Street Journal" vor, falsche Informationen zu verbreiten. Seine Klage zielte darauf ab, die Berichterstattung als gezielte Diffamierung darzustellen. Das Gericht sah jedoch keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die Zeitung wissentlich falsch berichtet habe.
Reaktionen und nächste Schritte
Die Entscheidung des Gerichts markiert einen Rückschlag für Trumps juristische Strategie gegen Medienberichte, die ihn in Verbindung mit Epstein bringen. Das "Wall Street Journal" hat sich bisher nicht öffentlich zu dem Urteil geäußert. Es bleibt abzuwarten, ob Trump gegen die Entscheidung Berufung einlegen wird.
Experten zufolge unterstreicht das Urteil die hohen Hürden für Verleumdungsklagen gegen Medien in den USA. Um erfolgreich zu sein, müssen Kläger nachweisen, dass eine Veröffentlichung nicht nur falsch, sondern auch mit mutwilliger Ignoranz gegenüber der Wahrheit erfolgte. Dies sei Trump nicht gelungen, so die Richter.
Der Fall wirft weiterhin Fragen über die Beziehung zwischen Trump und Epstein auf, auch wenn der ehemalige Präsident jegliche enge Verbindung zu dem verurteilten Sexualstraftäter bestreitet. Die gerichtliche Abweisung der Klage könnte jedoch die Debatte über die Rolle von Medien bei der Aufarbeitung solcher Verbindungen neu entfachen.
