Vor dem Landgericht Berlin beginnt am 21. September ein Strafprozess gegen den früheren Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer wegen des Vorwurfs einer Falschaussage im Zusammenhang mit dem gescheiterten Pkw-Maut-Projekt; mitangeklagt ist der ehemalige Staatssekretär Gerhard Schulz.
Am 21. September soll gegen ihn vor dem Landgericht Berlin ein Strafprozess wegen des Vorwurfs einer Falschaussage beginnen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Mitangeklagt ist der ehemalige Staatssekretär Gerhard Schulz. Die zuständige Strafkammer hat demnach zunächst insgesamt zwölf Verhandlungstage geplant. Ein Urteil könnte am 25. November gesprochen werden.
Vorwurf der Falschaussage
Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft dem CSU-Politiker vor, bei einer Befragung im Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags gelogen zu haben. Scheuer, der im April 2024 sein Bundestagsmandat niedergelegt hat, und Schulz sollen laut Anklage bei ihrer Befragung im Untersuchungsausschuss bewusste Falschaussagen gemacht haben. Beide bestreiten den Vorwurf.
Scheuers Rechtsanwalt Daniel Krause erklärte Ende Mai, als das Gericht die Anklage zugelassen hatte: "Nach nunmehr über vier Jahren Dauer der Ermittlungen, in denen sich Andreas Scheuer stets vollständig kooperativ gegenüber den Ermittlungsbehörden gezeigt hat, wird die Hauptverhandlung endlich die Möglichkeit bieten, den Sachverhalt unter Beteiligung der Verteidigung umfassend zu klären." Das sei der Verteidigung bislang verwehrt geblieben.
Über die Verteidigung hieß es weiter: "Herr Scheuer ist zuversichtlich, dass seine Unschuld bestätigt wird. Dafür wird er kämpfen." Auch der frühere Staatssekretär bestreitet den Vorwurf nach übereinstimmenden Angaben von Verteidigung und Staatsanwaltschaft.
Hintergrund: Das Maut-Debakel
Hintergrund des Verfahrens ist das sogenannte Maut-Debakel. Die Pkw-Maut war 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig gestoppt worden. Es handelt sich um ein Prestigeprojekt der CSU in der damaligen Bundesregierung. In der Kritik stand vor allem, dass Scheuer Betreiberverträge zur Pkw-Maut schon Ende 2018 abschloss, noch bevor endgültige Rechtssicherheit beim EuGH bestand – also bevor das ausstehende Urteil des EuGH abgewartet wurde.
Der deutsche Staat musste infolge des Maut-Debakels 243 Millionen Euro Schadenersatz an die einst vorgesehenen Betreiber zahlen; dies hatte eine Verständigung nach einem ersten Schiedsverfahren mit den eigentlich vorgesehenen Betreibern ergeben. Auch über 240 Millionen Euro Schadenersatz an die vorgesehenen Betreiber sind als Folge in den Fakten dokumentiert.
Ermittlungen und zeitlicher Ablauf
Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte Anfang Mai 2022 bekanntgegeben, dass sie ein Ermittlungsverfahren gegen Scheuer sowie Schulz eingeleitet hat. Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft dem 51-Jährigen vor, vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags gelogen zu haben. Seine Aussage im Kontext der gescheiterten Pkw-Maut hat damit ein juristisches Nachspiel für den früheren Bundesverkehrsminister.
Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens rückt das politisch brisante Pkw-Maut-Projekt nochmals in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Sollte das Gericht den Vorwurf der Falschaussage bestätigen, drohen den Angeklagten strafrechtliche Konsequenzen; ein Freispruch würde die Verteidigungslinie stützen, wonach die Ermittlungen aus Sicht der Verteidigung bislang nicht umfassend genug waren.
Ausblick auf die Hauptverhandlung
Angesetzt sind zunächst zwölf Verhandlungstage. Beobachter rechnen damit, dass die Beweisaufnahme zur Rolle Scheuers bei den Vertragsabschlüssen und zu seinen Aussagen im Untersuchungsausschuss im Mittelpunkt stehen wird. Das Urteil könnte am 25. November gesprochen werden.
Die Nachricht wurde am 22.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet; dieser Bericht greift die dpa-Meldung auf. © dpa-infocom, dpa:260722-930-421904/1
