Rund 11.000 Studierende in Deutschland können ab sofort vom Rundfunkbeitrag befreit werden, sofern sie einen entsprechenden Antrag stellen. Laut mehrfach bestätigten Angaben müssen Haushalte in Deutschland normalerweise 18,36 Euro pro Monat für den Rundfunkbeitrag zahlen. Allerdings gibt es Ausnahmen: Neben Empfängern von Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter können auch Menschen mit Behinderungen unter bestimmten Voraussetzungen sowie Haushalte, die von einer Katastrophe wie einer Überschwemmung betroffen sind, befreit werden. Studierende, die BAföG erhalten, gehören ebenfalls zu den Berechtigten. Etwa 15 Prozent der Studierenden in Deutschland beziehen diese Förderung. Insgesamt beginnen im Sommersemester rund 75.000 Menschen ihr erstes Studium. Die Befreiung gilt jedoch nicht automatisch – Betroffene müssen einen Antrag online einreichen. Die Regelung tritt zum 1. April 2026 in Kraft und betrifft vor allem junge Menschen in finanziell schwierigen Situationen. Die genaue Zahl der potenziell Berechtigten liegt bei etwa 11.000 Studierenden. Hintergrund der Befreiungsmöglichkeit ist die Anpassung der Beitragsregelungen für einkommensschwache Gruppen. Der Rundfunkbeitrag finanziert unter anderem die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF.